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  • Wahlen : Informationen und Ergebnisse

Anleitung für die Gemeindewahlen

Lead

Das Vorgehen zum korrekten Ausfüllen der Wahlllisten für die Gemeinderats- und die Generalratswahl.

Den Generalrat wählen

Für die Generalratswahlen gilt immer das Proporzsystem; die Wählerinnen und Wähler stimmen sowohl für eine politische Partei oder eine Wählergruppe als auch für eine Kandidatin oder einen Kandidaten.

Wie wählt man?

Im Proporzsystem hat jede abgegebene Stimme eine doppelte Wirkung: Sie vergrössert den Stimmenanteil der politischen Partei oder der Wählergruppe und auch die Stimmenzahl der Kandidatin oder des Kandidaten.

  • Unveränderte Liste Die von einer politischen Partei oder einer Wählergruppe gedruckte Liste wird unverändert in das Kuvert gelegt.
  • Veränderte Liste Die von einer politischen Partei oder einer Wählergruppe gedruckte Liste wird durch Streichen einiger Namen verändert. Die leer gelassenen Linien bedeuten Stimmen für die politische Partei oder die Wählergruppe, deren Name auf der Liste steht.
  • Panaschierte Liste Auf der von einer politischen Partei oder einer Wählergruppe gedruckten Liste können gestrichene Namen durch Namen von anderen Listen ersetzt werden.
  • Liste ohne Bezeichnung (unbedruckte Liste) Im Wahlmaterial, das den Wählerinnen und Wählern abgegeben wird, befindet sich auch eine Liste ohne Bezeichnung (unbedruckte Liste). Sie kann ganz oder teilweise ausgefüllt werden.

Siehe die ausgefüllten Beispiellisten

Den Gemeinderat wählen

Die Gemeinderatswahlen werden im Prinzip nach dem Majorzsystem durchgeführt. Diese Wahl umfasst allenfalls zwei Wahlgänge.

In einigen Gemeinden wird der Gemeinderat nach dem Proporzverfahren gewählt. Siehe die Erläuterungen zur Wahl des Generalrats

1. Wahlgang

Sitze werden von den Kandidatinnen und Kandidaten gewonnen, die mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten haben. Das nennt man das absolute Mehr.

2. Wahlgang

Sitze werden von den Kandidatinnen und Kandidaten gewonnen, die am meisten Stimmen erhielten, das ist das relative Mehr.

Wie wählt man?

  • Bei der Majorzwahl zählt eine Stimme nur für die angegebene Person. Es gibt keine Parteistimmen.
  • Die leer gelassenen oder wegen Streichens leer gewordenen Linien werden als leere Stimmen betrachtet.

Siehe die ausgefüllten Beispiellisten

Um korrekt zu wählen

Für die Berücksichtigung einer Liste, müssen Sie die folgenden Regeln einhalten.

  • Es darf nur eine einzige Liste ins offizielle Wahlkuvert gesteckt werden
  • Nutzen Sie nur die offiziellen Listen
  • Eine vorgedruckte Wahlliste muss mindestens einen gültigen Namen enthalten
  • Ausfüllen oder Ändern einer Liste von Hand, aber lesbar

Beispiele

Unbedruckte Liste ohne Parteiangabe

Unbedruckte Liste ohne Parteiangabe

Unbedruckte Liste mit Parteiangabe

Unbedruckte Liste mit Parteiangabe

Gedruckte Liste

Gedruckte Liste

Gedruckte Liste mit Streichungen

Gedruckte Liste mit Streichungen

Vollständige gedruckte Liste mit Panaschieren

Vollständige gedruckte Liste mit Panaschieren

Stimmaterial - ungültige Liste

Stimmaterial - ungültige Liste

Unbedruckte Liste ohne Parteiangabe
Unbedruckte Liste mit Parteiangabe
Gedruckte Liste
Gedruckte Liste mit Streichungen
Vollständige gedruckte Liste mit Panaschieren
Stimmaterial - ungültige Liste

Wie und wo wählt man?

Im Kanton Freiburg kann man auf verschiedene Arten abstimmen:

  • indem man sich persönlich ins Abstimmungsbüro begibt;
  • vorzeitig (brieflich oder durch Einwurf);
  • uhause für Personen, die die nötigen Tätigkeiten für die Ausübung des Stimmrechts nicht verrichten können.

Briefliche Stimmabgabe

Illustration Briefliche Stimmabgabe
Vergrössern Briefliche Stimmabgabe © Alle Rechte vorbehalten
Illustration Briefliche Stimmabgabe

Damit dies gewährleistet werden kann, empfiehlt die Schweizerische Post, die Stimmcouverts richtig zu frankieren und rechtzeitig aufzugeben. Sie empfiehlt auch, die Aufgabe der Wahlzettel so zu planen, dass die Sendung bis spätestens am Freitag bei der Gemeinde eintrifft.

  • Per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Abstimmungstag
  • Per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Abstimmungstag

  • Abstimmungen: Informationen zu den Abstimmungsvorlagen und den Resultaten
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    • Resultate früherer Wahlen
      • Gemeindewahlen vom 20. März und 10. April 2011: Generalrat, Gemeinderat
      • Kantonale Wahlen vom 11. November 2001: Grosser Rat, Staatsrat, Oberamt
      • Kantonale Wahlen vom 5. und 26. November 2006: Grosser Rat, Staatsrat und Oberämter
    • Wie wird bei den kantonalen Wahlen gewählt
    • Wie wählt man an den eidgenössischen Wahlen ?
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Oberämter

Kontaktinformation

Herausgegeben von Oberämter

Letzte Änderung: 08.06.2021

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