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Petition

Lead

Jede urteilsfähige Person kann eine Petition an eine Behörde richten; die Petition ist eine schriftliche Eingabe, in der sich eine oder mehrere Personen beschweren oder einen Vorschlag oder eine Bitte an die Behörde richten.

Die Petition kann irgendeine Tätigkeit des Staates betreffen.

Die Behörde muss die Petitionen zur Kenntnis nehmen und beantworten. Die Antwort muss begründet werden.

Einreichen einer Petition?

  • Die Petition muss mit der Unterschrift und der Angabe des Wohnortes oder des Sitzes des Verfassers oder der Verfasser versehen sein.
  • Sie kann an den Staatsrat oder an eine seiner Direktionen gerichtet sein. 
  • Sie muss bei der Staatskanzlei abgegeben oder per Post eingeschickt werden.

Die an den Grossen Rat gerichtete Petition wird der betreffenden ständigen Kommission überwiesen; diese prüft sie und formuliert grundsätzlich innerhalb von fünf Monaten nach Empfang der Petition begründete Anträge. Der Grosse Rat äussert sich während der Session, für die ihm die Kommission den Bericht überwiesen hat.

Répertoire chronologique

Gesuchseingabeadresse

Staatskanzlei SK
Interne Dienste und politische Rechte
Chorherrengasse 17
1701 Freiburg

  • Lageplan

T +41 26 305 10 45
F +41 26 305 10 48

  • Kontakt 

Rechtsgrundlagen

Gesetz vom 21. Mai 1987 über das Petitionsrecht

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Direktionen / zugehörige Ämter

Staatskanzlei des Kantons Freiburg

Kontaktinformation

Herausgegeben von Staatskanzlei des Kantons Freiburg

Letzte Änderung: 07.02.2025

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