Abstimmungsdaten
Im Allgemeinen werden jedes Jahr vier eidgenössische Volksabstimmungen organisiert. An diesen Abstimmungsdaten kann das Volk auch für kantonale und Gemeindeabstimmungen zu den Urnen gerufen werden.
Der Staatsrat legt das Datum einer kantonalen Abstimmung mit einem Beschluss fest, der im Amtsblatt veröffentlicht wird.
Er beruft auch mit einem Beschluss spätestens am Montag der sechsten Woche vor dem Abstimmungssonntag die Stimmberechtigten - Aktivbürgerinnen und Aktivbürger - ein.
Die Staatskanzlei veröffentlicht alle nützlichen Informationen zu den Abstimmungsdaten.
Aktivbürgerinnen und Aktivbürger
Als Aktivbürgerinnen und Aktivbürger gelten die Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die das 18. Altersjahr vollendet haben und im Kanton wohnhaft sind.
Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die das Kantonsbürgerrecht besitzen oder im Kanton wohnhaft waren, können ihr Stimm- und Wahlrecht ebenfalls ausüben, wenn sie gemäss der Bundesgesetzgebung im Stimmregister einer Gemeinde des Kantons eingetragen sind.