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  • Vorrang für Nachhaltigkeit dank neuem Beschaffungsrecht

Vorrang für Nachhaltigkeit dank neuem Beschaffungsrecht

  • Medienmitteilung

Die neue Gesetzgebung zum öffentlichen Beschaffungswesen gewährleistet eine bessere Einbindung nachhaltiger Prinzipien. Bei einer Ausbildung konnten Gemeinderätinnen und ‑räte, kantonale Verwaltungsangestellte, Mandatsträgerinnen und ‑träger sowie weitere interessierte Personen mehr zum Thema erfahren.

Veröffentlicht am 15. November 2022 - 11h00

Am 5., 6. und 12. Oktober fand die vom Freiburger Gemeindeverband (FGV) und der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) organisierte Schulung «Öffentliches Beschaffungswesen» statt. Der Kurs richtete sich an die Gemeinden (gewählte Vertreterinnen und Vertreter, Spezialistinnen und Spezialisten der Verwaltung, Mitglieder von Gemeindekommissionen), kantonale Verwaltungsangestellte, Mandatsträgerinnen und ‑träger und allgemein die Gesamtheit der am öffentlichen Beschaffungswesen interessierten Personen und Institutionen. Dabei wurden die Änderungen erläutert, die mit der neuen Gesetzgebung zum öffentlichen Beschaffungswesen, die zum 1. Januar 2023 im Kanton Freiburg in Kraft tritt, eingeführt werden.

Die neue Gesetzgebung gewährt u. a. der Nachhaltigkeit mehr Raum. Die Verwendung öffentlicher Gelder darf neu nicht mehr allein auf wirtschaftliche Gesichtspunkte gestützt erfolgen, sondern hat wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich nachhaltige Kriterien miteinzubeziehen. Nun zählt die Nachhaltigkeit – neben einem effizienten Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung – zu einem der Hauptprinzipien von öffentlichen Beschaffungen. Die Änderungen betreffen beispielsweise die Bekämpfung der Schwarzarbeit, die Arbeitsbedingungen sowie den Umweltschutz.

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