Die Abschussquote für den Hirsch wurde wieder auf 220 Tiere festgelegt. Der Abschussplan wurde in Koordination mit den Nachbarkantonen Bern und Waadt und gestützt auf wissenschaftliche Untersuchungen über die Hirschpopulation und ihren Lebensraum ausgearbeitet. Angesichts des erfolgreich erfüllten Abschussplans im Jahr 2024 haben die Kantone Bern und Waadt ihre Abschussquoten erhöht. Dies wurde beschlossen, da für den schnell wachsenden Bestand im interkantonalen Perimeter Regulierungsbedarf besteht.
Wie im letzten Jahr dürfen in der ersten Woche der Hirschjagd (20. bis 25. Oktober) nur Hirschkühe, Schmaltiere und Kälber erlegt werden. Wird in dieser Zeit ein Kalb geschossen, wird die Zusatztaxe für den Abschuss eines Hirschstiers in den folgenden Wochen halbiert. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre wird die zweite Jagdperiode für die Jagd auf den Hirsch auf die zweite Novemberhälfte verschoben. Wird die Abschussquote nicht erreicht, kann das Amt für Wald und Natur (WNA) die Jagd bis spätestens zum 15. Dezember verlängern.
Als weitere Neuerung wird die Periode für die Jagd auf den Kormoran ausgeweitet und dauert vom 1. September bis Ende Februar. So kann die gesamte erlaubte Zeitspanne ausserhalb der auf Bundesebene festgelegten Schonzeit genutzt werden. Diese Entscheidung gibt der Motion 2024-GC-89 «Überleben der Fischer und nachhaltigeres Kormoranmanagement» Folge.
Was die Jagd auf die Gämse betrifft, wurden durch Auslosung 223 Tiere im Berggebiet (ausserhalb der Jagdbanngebiete) und in der Flachlandkolonie Kleine Saane zugeteilt. Diese Abschussquote ist etwas höher als im letzten Jahr (214). Die Jagdperiode wurde um einen Samstag verkürzt. Zudem wird angesichts der zu hohen Zahl von Fehlabschüssen eine neue Massnahme eingeführt: Jede Jägerin und jeder Jäger, die oder der einen Fehlabschuss begeht, wird für die nächsten zwei Jagdsaisons von der Jagd auf die Gämse ausgeschlossen. Mehr als einer von vier im Jahr 2024 erlegten Gämsböcke entsprach nicht der bei der Auslosung zugeteilten Altersklasse oder dem zugewiesenen Geschlecht.
Für die Jagd auf das Reh sind keine wesentlichen Änderungen zu vermelden.
Die Sommerjagd auf das Wildschwein, die dieses Jahr nur im Juli stattfand, führte zum Abschuss von 25 Tieren (8 mehr als 2024). Nach einer Pause im August kann das Wildschwein im Berggebiet vom 1. September bis 31. Dezember und im Flachland vom 1. September bis 31. Januar gejagt werden. Die Jagd in den kantonalen Reservaten am Südufer des Neuenburgersees ist vom 15. Oktober 2025 bis zum 15. Januar 2026 möglich.
Regulierungsabschüsse in den Schutzgebieten
Wie bereits 2024 angekündigt, werden Abschüsse zur Wildschweinregulation in zwei Wasser- und Zugvogelreservaten (WZVV) erlaubt sein: Fanel–Chablais de Cudrefin–Pointe de Marin und Chablais (Murtensee). In jedem dieser beiden Reservate dürfen im Einverständnis mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) vom 1. bis 15. Oktober und vom 1. November bis 31. Dezember maximal 15 Wildschweine erlegt werden. Da der Abschussplan erfüllt werden muss und in Absprache mit dem BAFU werden im eidgenössischen Jagdbanngebiet Hochmatt-Motélon ausnahmsweise Abschüsse zur Hirschregulation erlaubt. Während der für die Hirschjagd offenen Tage können zwanzig Tiere erlegt werden (die Entnahme von männlichen Tieren ist verboten).
In diesen Gebieten können Jägerinnen und Jäger, die sich vorher über die neue Onlineplattform des WNA angemeldet haben, die Abschüsse von rund zehn Hochsitzen aus vornehmen. Diese werden vom Staat zur Verfügung gestellt.