Aktualisierung der info'GemA: Praktischer Leitfaden für den Übergang zur Legislaturperiode 2026–2031
Im Hinblick auf die Erneuerung der Gemeindebehörden stellt das Amt für Gemeinden einen praktischen Leitfaden zur Verfügung, der die Gemeindeverwaltungen bei der Vorbereitung und beim Start der neuen Legislaturperiode 2026–2031 unterstützt
Veröffentlicht am 16. Dezember 2025 - 15h04
Dieses Dokument fasst die wichtigsten anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zusammen und stellt die Massnahmen vor, die vor und bei dem Amtsantritt der neuen Behörden zu treffen sind. Es handelt sich insbesondere um:
- die Schritte zur Einführung eines Generalrats oder zur Änderung der Anzahl seiner Mitglieder;
- die Konstituierung des Gemeinderats und die Anpassung des Organisationsreglements;
- die Aktualisierung der Datenbank der Gemeinden (GemDB) und des Interessenregisters;
- die Fristen für die Genehmigung der Jahresrechnung 2025;
- die Durchführung der konstituierenden Sitzungen der Legislativen und die Wahl der obligatorischen Kommissionen;
- die Rolle und die Kontinuität der Delegierten und Kommissionen zwischen zwei Legislaturen.
Dieser Leitfaden erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit: Er ergänzt die geltenden gesetzlichen Grundlagen und muss an die spezifischen Bedürfnisse jeder Gemeinde angepasst werden.
Die Gemeinden sind eingeladen, die zitierten Gesetzestexte sowie die auf den Webseiten des Amts für Gemeinden und des Freiburger Gemeindeverbands verfügbaren Ressourcen zu konsultieren.
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Herausgegeben von Amt für Gemeinden
Letzte Änderung: 16.12.2025 - 15h04