Amt für Gemeinden
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Das Amt für Gemeinden (GemA) ist in Zusammenarbeit mit den Oberämtern namentlich für die Finanz- und Verwaltungsaufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, Agglomerationen und öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalten) zuständig. Zudem berät das Amt die kommunalen Gebietskörperschaften. Des Weiteren ist das Amt mit der Umsetzung der Politik zur Förderung der Gemeindefusionen und mit dem interkommunalen Finanzausgleich beauftragt. Es übernimmt Arbeiten im Bereich der Aufgabenteilung zwischen Staat und Gemeinden und Gesetzgebungsarbeiten.
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Genre de la Direction / du Service
Das Amt für Gemeinden ist...
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ChapeauInterkommunaler Finanzausgleich mit zwei verschiedenen Instrumente: Ressourcenausgleich und Bedarfausgleich
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Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell HRM2
LeadUmsetzungsverfahren des Gesetzes über die Gemeindefinanzen