Diese Hauptaufgaben sind:
Das Amt bietet Gemeinden, Gemeindeverbände, Agglomerationen und öffentlich-rechtliche Gemeindebetriebe massgeschneiderte Fachkenntnisse in finanziellen, administrativen und legislativen Fragen. Dazu gehören insbesondere die Rechtsberatung, die Unterstützung bei der Ausarbeitung von Musterreglementen und der Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen sowie die Begleitung bei gesetzgeberischer Entwicklungen wie der Revision des Gemeindegesetzes.
Das Amt übt die Finanzaufsicht über die Gemeinden aus und – gemeinsam mit den Präfekturen – die Aufsicht über deren Verwaltungsorganisation. Damit trägt es zur Transparenz, guter Regierungsführung und Nachhaltigkeit der öffentlich-rechtlichen Körperschaften bei.
Das Amt unterstützt aktiv Projekte zur Gemeindefusion und zur interkommunalen Zusammenarbeit, indem es Werkzeuge, Analysen und Beratung anbietet, die auf die Bedürfnisse der Gemeinden abgestimmt sind.
Das Amt stellt den Gemeinden Instrumente zur Verfügung, die die tägliche und finanzielle Verwaltung erleichtern und die Erstellung verlässlicher Statistiken zur Unterstützung von Entscheidungsprozessen ermöglichen.
Das Amt spielt eine Schlüsselrolle als Vermittler zwischen den kantonalen Behörden und den Körperschaften, indem es die Kommunikation, die Koordination und die Umsetzung der öffentlichen Politik erleichtert.
Sein Ziel ist es, das Vertrauen, die Zusammenarbeit und die Leistungsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu stärken, um zum Wohlbefinden und zur harmonischen und nachhaltigen Entwicklung des Kantons Freiburg beizutragen.