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Nebst der üblichen Unterstützung der Gemeinden war das Amt für Gemeinden (GemA) auch im Jahr 2025 besonders mit den Arbeiten für die Totalrevision des Gesetzes über die Gemeinden (GG) beschäftigt, dies sowohl in Bezug auf die Projektleitung als auch auf die Erstellung von rechtlichen Auskünften zu den Vorschlägen der verschiedenen beteiligten Organe. In diesem Rahmen hat das GemA insbesondere Vorschläge zur Anpassung des für die Bürgergemeinden geltenden rechtlichen Rahmens ausgearbeitet und diese einem Projekt- sowie einem Lenkungsausschuss vorgelegt. Ziel war es, diese Vorschläge in das laufende GG-Entwurf zu integrieren. Nach Abschluss der Arbeiten beschloss der Lenkungsausschuss jedoch, dieses Projekt zu verschieben, bis die Totalrevision des GG abgeschlossen ist. Der Entwurf des GG und die dazugehörige Botschaft wurden im Dezember 2025 dem Staatsrat überwiesen.
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In Bezug auf die Förderung von Gemeindezusammenschlüssen und die Unterstützung der strategischen Steuerung der Gemeinden hat das GemA in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik und Daten (SDA) die Entwicklung eines interaktiven Dashboards «Gemeindeporträt» abgeschlossen. Dieses Instrument soll die Autonomie der Gemeinden stärken und ihre strategischen Entscheidungen unterstützen, indem es ihnen eine klare, vergleichende und entwicklungsorientierte Sicht auf das Freiburger Kantonsgebiet vermittelt. Ein grosser Bestand an zuverlässigen Daten in unterschiedlichen Bereichen – Demographie, Steuern, Finanzen, Wirtschaft, obligatorische Schule, räumliche Typologien, Wahlen, Finanzausgleich – wird darin zusammengefasst und in Form von interaktiven Karten, Zeitstrahldiagrammen und Vergleichen zwischen mehreren Gemeinden präsentiert. Dieses Dashboard ermöglicht es, lokale Herausforderungen zu identifizieren, die Entwicklung der Indikatoren zu verfolgen und die für Gemeindeprojekte erforderlichen Gebietsdiagnosen zu unterstützen. Es soll auch als Hebel dienen, um Transparenz zu begünstigen und um die Bürgerbeteiligung am Gemeindeleben und, wenn möglich, an der Entwicklung ihrer Strukturen zu fördern.
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Im Bereich seiner Finanzaufsichtsbefugnisse hat das GemA sein Finanzaufsichtskonzept ausgearbeitet. Ergänzend zur Arbeit der externen Revisionsstellen soll diese Aufsicht die Qualität der Zahlen gewährleisten, ein solides Finanzmanagement sicherstellen und Schwierigkeiten der Gemeinden frühzeitig erkennen, wobei diese gleichzeitig gezielt beraten werden. Die Finanzaufsicht umfasst drei Bereiche: die Prüfung der formellen Ordnungsmässigkeit der Budgets und der Jahresrechnungen, turnusmässige periodische Kontrollen und eine jährliche Bewertung der finanziellen Gesundheit der Gemeinden. Die formellen Kontrollen beziehen sich insbesondere auf die Einhaltung des HRM2-Kontenrahmens, der Selbstfinanzierung der Umweltaufgaben oder auch die korrekte Klassifizierung des Verwaltungsvermögens und/oder des Finanzvermögens. Die periodischen Überprüfungen des GemA werden in regelmässigen Abständen durchgeführt, um die Transparenz der Bilanz zu gewährleisten, beispielsweise für die Bewertung des Finanzvermögens, die Prüfung der Rückstellungen oder der Spezialfinanzierungen. Die Analyse der finanziellen Gesundheit basiert auf zwei Schlüsselindikatoren: Nettoverschuldungsquotient und operatives Ergebnis. Anhand dieser Bewertungskriterien können die Gemeinden in drei Beobachtungsgruppen eingeteilt und vom GemA betreut werden. Nach jedem Aufsichtszyklus wird eine jährliche Zusammenfassung an die Gemeinde verschickt, ergänzt durch eine interne Jahresübersicht, die dazu dient, die Dokumentation anzupassen, gegebenenfalls Änderungen der gesetzlichen und reglementarischen Rahmenbedingungen vorzuschlagen und bewährte Praktiken zu fördern. Schliesslich werden diese Informationen systematisch an die Oberamtspersonen weitergeleitet, um insbesondere die Koordination zwischen ihrer allgemeinen Aufsicht und der Finanzaufsicht durch das GemA sicherzustellen.
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Im Hinblick auf die Legislaturperiode 2026–2031 hat das GemA zudem eine vollständige Aktualisierung der «kommunalen und interkommunalen» Daten in der Datenbank der Gemeinden (DaGem) vorgenommen. Eine solche Aktualisierung erwies sich nicht nur als unerlässlich, um einerseits sicherzustellen, dass die gesamte kantonale Verwaltung, die Rechnungsstellung, die Kantonspolizei und mehrere amtliche Anwendungen zuverlässige Informationen verwenden und andererseits um den sehr hohen Erfassungsaufwand der Gemeindeverwaltungen, Oberämter und des GemA zu Beginn jeder Legislaturperiode auf ein Minimum zu reduzieren. Somit wird den Gemeinden im Frühling 2026 eine neue, einheitliche Excel-Datei zur Verfügung gestellt, anstelle der bisherigen 16 Dateien. Die Gemeinden können sich im Rahmen dieses Verfahrens grundsätzlich darauf beschränken, die nun vorausgefüllten Daten zu überprüfen, Änderungen zu ergänzen und die Datei an das GemA zurückzusenden.
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Schliesslich war das GemA weiterhin mit der Vervollständigung und Verbesserung seiner Website beschäftigt, um seine Beratungstätigkeit für die Gemeinden und Gemeindeverbände zu optimieren. In diesem Zusammenhang wurden häufig gestellte Fragen (FAQ) zu verschiedenen Themenbereichen mit rund dreissig Fragen zusammengestellt. Es werden rechtliche und finanzielle Aspekte sowie Fragen im Zusammenhang mit Projekten für Gemeindezusammenschlüsse abgedeckt mit einfachem Zugang zu Referenzinformationen. Mehrere Info’GemA wurden ebenfalls aktualisiert oder neu herausgegeben, um gezielt Weisungen, gesetzliche Grundlagen oder Verfahren in Erinnerung zu rufen, die für den Finanzhaushalt und die Verwaltungsführung von Gemeinden, Gemeindeverbänden und Gemeindeanstalten grundlegend sind. Zudem wurde eine neue Website mit Empfehlungen und wichtigen Schritten für Fusionsprojekte aufgeschaltet, auf der nun alle für die Gemeinden nützlichen Informationen zu finden sind. Schliesslich nahm das GemA die jährliche Aktualisierung des Berichts über den interkommunalen Finanzausgleich sowie des Berichts über die Gemeindefinanzen vor.
Wichtige Ereignisse und Kennzahlen (GemA)
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Tätigkeitsbericht 2025 des Amts für Gemeinden
Herausgegeben von Amt für Gemeinden
Letzte Änderung: 26.03.2026