Wichtige Ereignisse
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Im Bereich der institutionellen Angelegenheiten war das Jahr 2025 geprägt durch die Verabschiedung der Revision des Gesetzes über die politischen Rechte durch den Grossen Rat, einer bedeutenden Reform des Majorzsystems im Kanton Freiburg. Ab dem 1. Juli 2026, dem Datum des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen, erhalten die Wählerinnen und Wähler einen einzigen Wahlzettel, auf dem sie die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten für eine Wahl nach dem Majorzsystem ankreuzen können. Diese Gesetzesänderung hat zum Ziel, die Stimmabgabe zu vereinfachen und den Anteil der ungültigen Wahlzettel zu senken.
2025 wurde zudem auch ein Vorentwurf des Gesetzes über die Amtssprachen und die Förderung der Zweisprachigkeit in die Vernehmlassung gegeben. Dieser Vorentwurf zielt darauf ab, die Verfassungsbestimmungen über die Sprachen, insbesondere die Amtssprache(n) der Gemeinden, umzusetzen. Nach mehreren erfolglosen Versuchen seit den 1980er-Jahren ist dies das erste Mal, dass ein solcher Vorentwurf die Phase der öffentlichen Vernehmlassung erreicht hat. Die Überweisung eines Gesetzesentwurfs an den Grossen Rat ist für Sommer 2026 vorgesehen.
Die Übertragung des Themenbereichs Sprachpolitik vom ehemaligen Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen (IAEZA, seit 2025 ZEiA) auf das Generalsekretariat hat zu einer erheblichen Zusatzbelastung geführt, insbesondere für die Organisation des Tags der Zweisprachigkeit im Rahmen des Festivals Explora der Universität Freiburg und für die Verwaltung der kantonalen und eidgenössischen Finanzhilfen für die Zwei- oder Mehrsprachigkeit.
Im Bereich der Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften, wurde die Behandlung des Gesuchs auf Gewährung von öffentlich-rechtlichen Vorrechten der alevitischen Gemeinschaft in Freiburg fortgesetzt: Das Gesuch wurde formell bestätigt und es wurden konkrete Arbeiten im Hinblick auf die Gewährung von Vorrechten für eine Probezeit aufgenommen. Nach dieser Probezeit entscheidet der Staatsrat, ob die Vorrechte gewährt werden oder nicht.
Das Generalsekretariat hat zudem verschiedene Ämter in mehreren strategischen Dossiers unterstützt, insbesondere das Amt für Gemeinden bei der Totalrevision des Gesetzes über die Gemeinden
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Das Jahr 2025 war geprägt von den Sparprogrammen des Bundes und des Kantons. Auf Bundesebene konkretisierten sich die Sparvorschläge mit der Vernehmlassung zu Beginn des Jahres. Der Ständerat hat im Dezember praktisch alle die Landwirtschaft betreffenden Vorschläge abgelehnt. Die vielleicht einschneidendste Massnahme wäre die Reduktion des Bundesbeitrages für die Projekte Biodiversitätsvernetzung und Landschaftsqualität von 90 auf 50 %. Das würde für die Freiburger Landwirtinnen und Landwirte eine Reduktion von 7,2 Millionen Direktzahlungen bedeuten. Im Kontext des Programms zur Sanierung der Kantonsfinanzen ist eine Kompensation durch kantonale Beiträge nicht vorgesehen. Die Debatte zum Sparprogramm des Bundes wird im Nationalrat in der Frühlingssession abgeschlossen.
Die nationale Agrarpolitik hatte auch direkte Auswirkungen auf die kantonale Debatte. So hat der Grosse Rat eine Motion gutgeheissen, die die Beschränkung der risikobasierten landwirtschaftlichen Kontrollen vorsieht. Generell werden die Administration und die Kontrollen von den Landwirtinnen und Landwirten immer stärker als eine Belastung empfunden. Der kantonale Spielraum ist äusserst gering und Handlungsbedarf besteht primär auf nationaler Ebene. Bundesrat Parmelin hat mit einem Aktionsplan zur Reduktion der Kontrollen in der Landwirtschaft 60 Massnahmen definiert, die schrittweise bis und mit der Agrarpolitik 2030 (AP 30) umgesetzt werden sollen. Dabei werden nicht nur die öffentlich-rechtlichen Kontrollen, sondern auch die privaten Kontrollen für Labels ins Visier genommen. Die Tabelle in Kapitel 5.3.2 gibt Aufschluss über die Entwicklung und Verteilung der Kontrollen.
Ein Blick auf das Landwirtschaftsjahr 2025 zeigt hingegen eher positive Indikatoren. In den meisten Sektoren waren die Erträge erfreulich und die ersten Prognosen des Bundes zu den betriebswirtschaftlichen Ergebnissen sind auch positiv. Allerdings zeichneten sich am Milchmarkt gegen Jahresende wieder aufziehende Wolken ab. Das qualitativ sehr gute Raufutter führt zu einer (zu) hohen Milchproduktion. Dem gegenüber stehen rückläufige Käseexporte und Mengenrestriktionen beim Gruyère AOP und Vacherin Fribourgeois AOP. Es wird sich zeigen, ob es sich bei der Überproduktion um ein vorübergehendes Phänomen handelt und längerfristig die Milchproduktion rückläufig sein wird. Das ist jedenfalls die Annahme, die die ILFD und Grangeneuve dazu bewogen haben, 2025 den Aktionsplan Milch zu starten. Die Tierproduktion steht auch von einer anderen Seite unter Druck. Die Gefahr von Tierseuchen war seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr so gross wie heute. Der Bericht des LSVW listet die verschiedenen Tierseuchen auf, gegen die das Amt in enger Zusammenarbeit mit Sanima und den Tierhaltern zu kämpfen hat.
Trotz Sparprogrammen und schwierigen internationalen politischen Rahmenbedingungen mit direkten Auswirkungen auf die Freiburger Landwirtschaft (Zölle auf Käseexporten in die USA), verfolgen der Staatsrat und die ILFD ihre Strategie, den Lebensmittelsektor zu stärken. Der Campus Agroscope Grangeneuve entwickelt sich Schritt für Schritt. Die Liebefeld Kulturen AG erhielt für den Bau des Gebäudes zur Produktion der Käsekulturen kurz vor Jahresende die Baubewilligung. Der Bau des Laborgebäudes von Agroscope in Posieux schreitet auch voran und soll Ende Februar 2026 den Nutzern übergeben werden.
Nachdem 2024 auf Bundes- und Kantonsebene mehr Mittel für den Wald bereitgestellt wurden, kam 2025 die Hiobsbotschaft mit den Sparplänen. In den Programmvereinbarungen des Bundes mit den Kantonen werden generell rund 10 % eingespart, und zwar bereits im Budget 2026. Dies entspricht einer Reduktion von rund 1,3 Millionen. Diese Reduktion kann angesichts des kantonalen Sparpakets nicht kompensiert werden. Priorisieren ist daher das Gebot der Stunde. Die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und namentlich die Planung der ökologischen Infrastruktur in den drei Sektoren Wald, Landwirtschaftszone und Bauzone konnte 2025 abgeschlossen werden. Die Umsetzung hängt besonders in der Landwirtschaftszone von den verfügbaren Mitteln aus der eidgenössischen Landwirtschaftspolitik ab.
Wegweisend ist das Jahr 2025 für das staatliche Rebgut Domaine des Faverges. Das über 150-jährige Bewirtschaftungskonzept mit den sogenannten «Vigneron-Tacheron» wurde mit der Leset 2025 aufgegeben. Neu wird das Rebgut von der Traube bis zum Glas durch Angestellte des Kantons bewirtschaftet. Das ist ein Schritt im Hinblick auf die laufende Renovierung der Gebäude und der damit verbundenen Neuorientierung des Weinguts hin zu einem Ort für Begegnung, Seminare und Önotourismus. Die Staatsreben sind organisatorisch nicht mehr in Grangeneuve eingebunden, sondern neu wieder direkt dem Generalsekretariat der ILFD angegliedert.
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Die Behörde für Grundstückverkehr (BGV) ist in ihrer Eigenschaft als erstinstanzliche Verwaltungsbehörde mit der Anwendung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) beauftragt. Zudem ist sie gemäss dem Ausführungsgesetz vom 24. Februar 1987 zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (AGLPG) für Gesuche betreffend die Pachtdauer, die Bewilligung einer parzellenweisen Verpachtung des landwirtschaftlichen Gewerbes sowie Einsprachen gegen landwirtschaftliche Pachtzinse zuständig.
2025 war ein Jahr der Konsolidierung nach dem Abschluss des Projekts zur Entwicklung einer Software zum Dokumentenmanagement sowie zur definitiven Umstellung auf papierlose Dokumente im Jahr 2025. Die Statistiken zur Art und Anzahl der von der BGV behandelten Dossiers finden sich auf der Website der ILFD.
Kennzahlen
zählt das GS-ILFD. Das Generalsekretariat der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (GS-ILFD) trägt zur Führung und Verwaltung der Direktion bei und unterstützt den Staatsrat in seiner Funktion als Regierungsmitglied.
Personalbestand
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Rechnung 2025 VZÄ |
Rechnung 2024 VZÄ |
Abwichungen VZÄ |
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|---|---|---|---|
| ILFD | 463.51 | 462.22 | 1.37 |
| Generalsekretariat | 13.33 | 14.14 | |
| Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen | 30.93 | 30.50 | |
| Oberämter | 46.70 | 45.67 | |
| Amt für Gemeinden | 8.41 | 7.76 | |
| Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen | 84.84 | 84.67 | |
| Amt für Wald und Natur | 80.81 | 71.66 | |
| Rebberge Lavaux | 2.54 | 1.80 | |
| Landwirtschaftliches Institut des Kantons Freiburg | 195.95 | 197.20 |
Weitere Informationen
Wichtige Ereignisse und Kennzahlen der Ämtern
- Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW)
- Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen (IAEZA)
- Amt für Wald und Natur (WNA)
- Amt für Gemeinden (GemA)