Jährliche Ergebnisse des interkommunalen Finanzausgleichs
Hier finden Sie die wichtigsten Statistiken zum Finanzausgleich zwischen den Gemeinden: die Indizes StPI (Steuerpotenzialindex) und SBI (synthetischer Bedarfsindex) sowie die Beträge, die jede Gemeinde seit 2022 erhalten und/oder bezahlt hat. Diese Informationen bilden die Grundlage für das Verständnis und die Abbildung der Mechanismen des interkommunalen Finanzausgleichs.
Ergebnisse von 2026 und 2025 herunterladen
Vollständige Jahresreihen seit 2011
Evaluationsberichte zum interkommunalen Finanzausgleich
Im Bericht des Amts für Gemeinden aus dem Jahr 2023 wurde untersucht, ob die in der Gesetzgebung über den interkommunalen Finanzausgleich festgelegten Ziele eingehalten werden. Ergänzend dazu wurden allfällige Änderungen oder Ergänzungen der bestehenden Kriterien analysiert. Aus den Schlussfolgerungen geht hervor, dass das seit 2011 im Kanton Freiburg geltende System des interkommunalen Finanzausgleichs auf klaren und objektiven Regeln basiert, die zum Ziel haben, die Solidarität zwischen den Gemeinden unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Ressourcen und ihres Bedarfs zu stärken.
Damit Transparenz und Gleichbehandlung gewährleistet sind:
- weiss jede Gemeinde, wie viel sie zahlt oder erhält.
- werden zwei verschiedene Mechanismen angewendet: Der eine basiert auf den Ressourcen (der Finanzkraft einer Gemeinde), der andere auf dem Bedarf (den anfallenden Ausgaben).
- Das System beruht auf einer fixen Aufteilung: Zwei Drittel der Beträge betreffen die Ressourcen, ein Drittel den Bedarf.
- Die umverteilten Beträge entsprechen dem Betrag des vorhergehenden Systems (vor 2011) und entwickeln sich anschliessend in Abhängigkeit des Referenzsteuerpotenzials des Kantons.
- Der für das Bedarfsinstrument vorgesehene Betrag ergänzt das frühere System. Er wird vollständig vom Staat finanziert und kommt allen Gemeinden zugute.
- Die verwendeten Daten sind amtlich, objektiv und werden regelmässig aktualisiert.
- Die Berechnungen werden jedes Jahr neu vorgenommen, um der tatsächlichen Situation der Gemeinden Rechnung zu tragen.
Dank seiner Einfachheit, Transparenz und Stabilität gilt dieses System als wirksames Instrument der finanziellen Solidarität auf kantonaler Ebene und darüber hinaus.
Übersicht über das System des interkommunalen Finanzausgleichs
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Instrument der Ressourcen |
Instrument des Bedarfs |
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8 repräsentative Steuer → Steuerpotenzial Steuerstatistik über 3 Jahre |
6 Kriterien → Ausgaben v. 9 Gemeindeaufgaben statistische Daten über 3 Jahre |
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Steuerpotenzialindex (StPI) |
synthetischer Bedarfsindex (SBI) |
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Summe der Ressourcenausgleichs: 35,18 Mio Fr.= 2,5% des Steuerpotenzials direkte horizontale Verteilung:29 beitragszahlende Gemeinden → 90 begünstigte Gemeinden proportionale Verteilungsformel |
Summe des Bedarfsausgleichs: 17,59 Mio Fr. = 50% der Summe des Bedarfsausgleichs irekte vertikale Verteilung: Staat → 119 begünstigte Gemeinden (alle) progressive Verteilungsformel |
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den begünstigten Gemeinden frei zur Verfügung stehenden Betrag |
den begünstigten Gemeinden frei zur Verfügung stehenden Betrag |
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Au terme des travaux de la première évaluation de la péréquation financière intercommunale menés par le Professeur émérite Bernard Dafflon, le Groupe de travail chargé d'accompagner ces travaux publie son rapport.
Édité uniquement en français, ce rapport fait l'objet d'un résumé exécutif, en français et en allemand.
Au terme des travaux relatifs au projet de péréquation financière intercommunale, le Professeur Bernard Dafflon, expert mandaté par la Direction des institutions, de l'agriculture et des forêts (DIAF), a édité un premier rapport (2004) analysant le bilan du système de classification des communes. Le deuxième rapport (2007) compare le système de classification et le système de péréquation élaboré par la Commission de projet.
Les rapports sont édités uniquement en français.
Gesetzliche Grundlage des interkommunalen Finanzausgleichs
Das Gesetz vom 16. November 2009 über den interkommunalen Finanzausgleich (IFAG) (SGF 142.1) wurde in der Volksabstimmung vom 7. März 2010 angenommen. Es ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Gemäss Artikel 20 IFAG wird das System des Finanzausgleichs periodisch evaluiert; es wurde im Jahr 2019 geändert.