Das Amt für Gemeinden ist der Partner der Gemeinden, Gemeindeverbände, Agglomerationen und öffentlich-rechtlichen Gemeindebetriebe. Es verbindet Aufsicht, Beratung und Ausbildung, um die Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Umsetzung strategischer Projekte zu unterstützen.
Das Amt führt die gesetzlich vorgesehenen rechtlichen und finanziellen Kontrollen bei den Gemeinden durch und sorgt für deren Nachverfolgung. Es bearbeitet gesetzgeberische Aufgaben und fördert eine einheitliche Anwendung bestimmter Vorschriften in den juristischen, finanziellen, buchhalterischen und administrativen Bereichen. Zudem prüft und analysiert es die finanzielle Lage und die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung der Körperschaften sowie die Übereinstimmung der verschiedenen kommunalen Rechtsakte mit dem Gemeindegesetz.
Das Amt unterstützt die Körperschaften bei der täglichen und strategischen Verwaltung, indem es konkrete Instrumente wie Musterreglemente, Vereinbarungen, Statuten und Formulare zur Verfügung stellt. In Zusammenarbeit mit den Präfekten berät es auch zu Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit und der Gemeindefusionen, um den Gemeinden zu helfen, ihre Effizienz und Autonomie zu stärken.
Das Amt Er trägt zur Verbesserung der Kompetenzen der Informations- und Fortbildungssitzungen zu Themen bei, die für die gute Verwaltung der lokalen Körperschaften von wesentlicher Bedeutung sind. Zudem nimmt es selbst an solchen Sitzungen teil.