Böden sind eine lebenswichtige Ressource, die auf menschlichem Massstab nicht erneuerbar ist. Trotz der Schwierigkeit, die Ausdehnung bebauter Flächen zu begrenzen, zielen die Vorschriften darauf ab, Böden zu schützen, indem sie die Verwertung von Bodenmaterial aus Bauvorhaben an geeigneten Standorten vorschreiben. Das Aufbringen von Erde auf ein Grundstück gilt als Terrainveränderung und unterliegt einer Baugenehmigung, wodurch sichergestellt wird, dass die Verwertung eine echte Verbesserung des Bodens bewirkt.
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Der Boden, eine lebenswichtige Ressource
Es dauert fast 100 Jahre, bis sich ein Zentimeter Boden bildet. In einem Liter Oberboden leben bis zu 10 Milliarden Organismen, die für seine Struktur und Fruchtbarkeit sorgen. Wenn der Boden im Rahmen von Bauarbeiten manipuliert wird, sind Vorsichtsmassnahmen erforderlich, um seine Porosität und seine biologische Vielfalt zu erhalten.
Der Boden entspricht der lockeren Schicht der Erdkruste, in der Pflanzen wachsen können. Der Oberboden (oder Horizont A) und der Unterboden (oder Horizont B) bilden die lebendige Schicht des Bodens. Wenn diese Schicht abgetragen wird, z. B. auf einer Baustelle, spricht man von Bodenmaterial.
A-Horizont oder Oberboden
Oberflächliche Schicht, die stark verwurzelt ist und 90 % der Bodenorganismen beherbergt. Sie ist reich an Humus, was ihr ihre charakteristische dunklere Farbe verleiht. Bei Ackerland handelt es sich in der Regel um die ersten 30 Zentimeter. Auf Böden, die nie bearbeitet wurden, ist diese Schicht oft flacher.
B-Horizont oder Unterboden
Lockere, durchlässige Schicht mit geringem Humusgehalt, wichtig für die Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Sie wird in der Regel auch von Wurzeln und Regenwürmern besiedelt. Ihre Mächtigkeit variiert je nach Standort stark.
Der C-Horizont (oder Untergrund) bildet das Ausgangsmaterial des Bodens. Diese Schicht wird in der Regel nicht von den Wurzeln einjähriger Pflanzen durchdrungen. Typischerweise handelt es sich dabei um Moränen, Felsen, Kolluvien, Kies oder Sand. Wenn diese Materialien auf einer Baustelle abgetragen werden, spricht man von Aushubmaterial.
Bodenschichten und Bodenmaterialien. BAFU 2021, verändert
Ein fruchtbarer Boden erfüllt die folgenden grundlegenden ökologischen Funktionen:
- Produktion: Fähigkeit, Biomasse (Nahrungsmittel, Futtermittel, Holz und Fasern) zu erzeugen.
- Lebensraum: Fähigkeit des Bodens, als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und andere Organismen zu dienen, die zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen.
- Regulierung: Fähigkeit des Bodens, Wasser-, Stoff- und Energiekreisläufe zu regulieren, als Filter und Puffer zu fungieren und Stoffe umzuwandeln.
Ein degradierter Boden kann aufgrund menschlicher Aktivitäten oder natürlicher Ereignisse eine oder mehrere dieser Funktionen nicht mehr erfüllen, z. B.:
- Entwässerter und mineralisierter/abgesackter organischer Boden.
- Durch unsachgemässe Arbeiten beeinträchtigter Boden (z. B. Kiesgruben, Deponien, Strassen)
- Erosion oder Erdrutsche
Verwertung von Bodenmaterialien
Die Raumordnungspolitik zielt darauf ab, den Flächenverbrauch durch Bauvorhaben zu begrenzen. Wenn auf Baustellen überschüssige Bodenmaterialien anfallen, ist deren Verwertung obligatorisch und genehmigungspflichtig.
Die Verwertungsmöglichkeiten für nicht kontaminierte Erdmaterialien sind folgende:
- Wiederverwendung auf der Baustelle für Bauarbeiten im Aussenbereich
- Wiederherstellung der Horizonte B und A nach Beendigung des Betriebs von Materialgewinnungsstätten und Deponien
- Verwendung zur Wiederherstellung der Horizonte B und A im Rahmen von Terrainveränderungen, z. B. auf einer landwirtschaftlichen Parzelle.
Für jeden Verwertungsstandort muss eine Baugenehmigung vorliegen.
Eine Verwertung von Bodenmaterial kann auf einer landwirtschaftlichen Parzelle in Betracht gezogen werden, welche funktionale Mängel aufweist. Die Zulassungskriterien sind in der „Weisung über Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone” festgelegt. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Kriterien:
- Zulässige Fläche: nur auf degradierten Böden oder Böden mit künstlichen Hindernissen, die die Bewirtschaftung besonders beeinträchtigen.
- Ausgeschlossene Fläche: intakter, natürlich gewachsener Boden mit typischer Topografie oder alleiniges Ziel der erleichterten Mechanisierung.
- Begründung: Die Notwendigkeit einer Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit muss begründet werden. Die Art der Degradation und die Methode zu ihrer Behebung müssen aufgezeigt werden.
- Materialqualität: Materialien aus dem Oberboden (A-Horizont) und dem Unterboden (B-Horizont), nicht verunreinigt.
Eine Genehmigung ist unabhängig von der Fläche und dem Volumen erforderlich.
Das Genehmigungsverfahren für eine Bodenaufwertung mit Bodenmaterialien richtet sich nach dem Gesetz über die Bodenverbesserungen (BVG). Ein Vorgesuch kann über das «Antragsformular» gestellt werden, das auf der Website der Bodenverbesserungen Grangeneuve verfügbar ist.
Die Einreichung eines Antrags erfordert die Erstellung eines Dossiers, das insbesondere eine Planunterlage, einen technischen Bericht, einen Kostenvoranschlag und eine Begründung des Projekts gemäss der „Weisung über Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone” enthält.
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Nützliche Dokumente
FAQ
Für die vorübergehende Lagerung von Boden im Zusammenhang mit einer Baustelle ist eine Bewilligung erforderlich, die in der Regel bei der öffentlichen Auflage des Bauprojekts beantragt wird. Handelt es sich lediglich um eine vorübergehende Ablagerung, ist eine Vereinbarung mit dem Bauherrn oder Bauunternehmer erforderlich. In dieser Vereinbarung müssen die Modalitäten der Eingriffe, der Zeitplan und die Entschädigungen festgelegt werden, damit alles getan wird, um Schäden am Boden zu vermeiden.
Die mögliche Verwertung von Erde auf einer landwirtschaftlichen Parzelle unterliegt einer Genehmigungspflicht.
Eine Aufwertung ist auf einem bereits genehmigten Standort möglich (Wiederherstellung von Kiesgruben, Bodenaufwertungen). Für eine Aufwertung auf einer landwirtschaftlichen Parzelle ist ein Projektantrag gemäss dem Gesetz über die Bodenverbesserungen (BVG) erforderlich. Terrainveränderungen auf intakten, natürlich gewachsenen Böden oder zur Erleichterung der Mechanisierung sind nicht zulässig.
Eine Bewilligung ist in jedem Fall erforderlich, unabhängig von der Fläche und den betroffenen Volumen.
Bodenverbesserungen sind mit umfangreichen Massnahmen verbunden, die eine sorgfältige Vorgehensweise und Maschinenauswahl erfordern, damit die ursprüngliche Fruchtbarkeit verbessert werden kann. Nur degradierte Böden (durch menschliche Aktivitäten veränderte Böden) kommen für Verbesserungsprojekte in Frage. Die Verbesserung von intakten, natürlich gewachsenen Böden, selbst wenn diese von minderer Qualität oder schwer mechanisierbar sind, ist nicht zulässig.
Das Bewilligungsverfahren für eine Bodenverbesserung mit Bodenmaterialien richtet sich nach dem Gesetz über die Bodenverbesserungen (BVG). Ein Vorantrag kann über das «Antragsformular» gestellt werden, das auf der Website der Bodenverbesserungen Grangeneuve verfügbar ist.
Die Erstellung des Bewilligungsgesuchs erfordert in der Regel die Unterstützung von Fachleuten aus verschiedenen Bereichen (Ingenieurbüro, Bodenkundler, Geometer). Eine vollständige Liste der Fachleute für Bodenschutz auf Baustellen findet sich auf der Website der Bodenkundlichen Gesellschaft der Schweiz.
Galerie
Arbeiten zur Bodenaufwertung eines organischen Bodens dessen Fruchtbarkeit verloren ging.
Das Verlegen von Drainagen ist oft unverzichtbar für eine erfolgreiche Verwertung.
Degradierter Boden der durch zu grosse Belastungen verdichtet wurde.
Auf dem natürlichen Boden angelegte Baupisten verhindern Schäden bei hohen Lasten.
2009 wurden in Grangeneuve verschiedene Arten von Baustellenwegen getestet.
Die Messung der Bodenfeuchte ist auf grossen Baustellen unverzichtbar um die Belastbarkeit des Bodens zu kennen.