Die Vorschrift, in der Schweiz emissionsmindernde Ausbringungsmethoden für flüssige und vergärte Hofdünger zu verwenden, wurde vor allem aus ökologischen und agronomischen Gründen eingeführt. Denn mit dieser Methode lassen sich die Ammoniakemissionen in die Luft erheblich reduzieren.
- Ammoniak, das insbesondere aus Gülle stammt, trägt zur Bildung von Feinstaubpartikeln bei, die für die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädlich sind (Überdüngung empfindlicher Ökosysteme).
- Im Gegensatz zu herkömmlichen Ausbringungsverfahren, bei denen die Gülle auf die Oberfläche gespritzt wird, bringt der Schleppschlauch die Flüssigkeit direkt auf den Boden aus, wodurch die Verflüchtigung von Ammoniak je nach verwendeter Technik stark eingeschränkt wird.
- Zusätzlich zu seinen ökologischen Vorteilen ermöglicht der Schleppschlauch eine präzisere Ausbringung der Gülle, was die Düngeeffizienz verbessert und Stickstoffverluste reduziert.
- Für bestimmte Kulturen oder Hanglagen gibt es Ausnahmen, diese sind jedoch begrenzt und unterliegen bestimmten Auflagen.
Diese Massnahme fällt unter die Luftreinhalteverordnung (LRV), die landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als 3 Hektar düngbarer Fläche (mit einer Neigung von weniger als oder gleich 18 %) vorschreibt, umweltfreundlichere Ausbringungstechniken zu verwenden.
Kontakt
GrangeneuveSektion LandwirtschaftRoute de Grangeneuve 311725 Posieux
T +41 26 305 58 00grangeneuve-landwirtschaft@fr.ch
Auswahl eines geeigneten Systems
Geeignete Ausbringungsmethoden sind die bandförmige Ausbringung mittels eines Verteilers mit einer Ausbringungsrampe aus flexiblen Schläuchen (Schlauchleitungen) oder halbstarren Schläuchen mit Gleitschuhen sowie die Ausbringung durch Einarbeitung in offene oder geschlossene Furchen. Es gibt auch schlauchlose Systeme für die bodennahen Ausbringung.
Im Ackerbau ist es ausserdem zulässig, Gülle und flüssige Vergärungsprodukte mit Hilfe eines Deflektors auszubringen, sofern sie innerhalb weniger Stunden (maximal 4 Stunden) in den Boden eingearbeitet werden.
Die Vollzugshilfe Umweltschutz definiert die Kriterien und Anforderungen für zulässige Verteilersysteme wie folgt:
- Die Gülle und das flüssige Gärprodukt werden direkt auf die Bodenoberfläche ausgebracht.
- Die Gülle und das flüssige Gärprodukt fliessen ohne Druck aus den Schläuchen (oder anderen Behältern) auf den Boden; es kommt nicht zu Spritzern, welche grosse Flächen verschmutzen könnten.
- Maximal 20 % der Bodenfläche werden durch direkte Ausbringung behandelt (d. h. die Ausbringvorrichtung deckt maximal 20 % der Breite des Schleppschlauchs ab).
- Innerhalb der behandelten Flächen weist die Ausbringgenauigkeit einen Variationskoeffizienten von maximal 15 % auf.
Bei einem gemeinschaftlichen Kauf von Maschinen (mindestens zwei Bewirtschaftende) können Investitionskredite in Höhe von bis zu 50 % des Kaufpreises gewährt werden.
Achtung:
- Die Maschine muss überwiegend für eigene Arbeiten eingesetzt werden.
- Die Maschine darf erst nach Erhalt der endgültigen Entscheidung über die Gewährung des Investitionskredits gekauft/bestellt werden. Bei vorzeitiger Anschaffung oder Bestellung ist eine Förderung ausgeschlossen.
Ausnahmen von der Verpflichtung
Nicht der Auflage zur Ausbringung mit Schleppschläuchen unterliegen Flächen mit einer Neigung von mehr als 18 % und Betriebe mit einer Gesamtfläche von weniger als 3 Hektar.
Über GELAN können die Betriebe bestimmte Flächen von der Auflage zur Ausbringung mit Schleppschläuchen befreien lassen.
Unter düngbarer Fläche versteht man die Fläche mit einer Neigung von weniger als 18 %, abzüglich der folgenden Kulturen und Flächen:
- Wenig intensive Wiesen
- Weinberge
- Permakultur
- Obstgärten
- Hochstamm-Obstbäume der Qualitätsstufe II
- Gemüse-, Beeren- und Kräuteranbau
- Mähwiesen im Sömmerungsgebiet
- Mehrjährige Kulturen
- Anbau unter Schutz
- Flächen ausserhalb der LN
- Einzelne Flächen von weniger als 25 Aren
Weitere Informationen finden Sie im „Merkblatt zum Schleppschlauch-Obligatorium”.
Ausnahmen können für bestimmte Flächen in Betracht gezogen werden, wenn emissionsmindernde Ausbringtechniken nicht einsetzbar sind:
- aus Sicherheitsgründen,
- wegen Unzugänglichkeit mit einem solchen System
- oder aufgrund von Platzmangel.
Weitere Informationen finden Sie im „ Merkblatt Sonderbewilligung Schleppschlauch”.
Links und Dokumente
Direktzahlungen (Ausnahmeregelungen)
Galerie
Der Schleppschlauch legt die Gülle auf der Oberfläche ab.
Das Wichtigste ist, unter den richtigen Wetterbedingungen (Boden, Luft, Temperatur, Wachstum) zu verteilen.
Achtung: Achten Sie auf das Gesamtgewicht sowie auf die Reifen und deren Druck!
Direkte Ausbringung von Gülle auf den Boden: Verringerung der Geruchsbelästigung und Verbesserung der Düngeeffizienz.