In der Landwirtschaft müssen Problempflanzen, insbesondere invasive Neophyten , bekämpft werden. Auf extensiv bewirtschafteten Flächen, vor allem auf Biodiversitätsförderflächen (BFF), ist das Risiko einer unkontrollierten Ausbreitung dieser Pflanzen höher. Grangeneuve und das Amt für Wald und Natur (WNA) sensibilisieren seit mehreren Jahren die Bevölkerung, die Gemeinden und die Landwirtinnen und Landwirte über unerwünschte Pflanzen. Es wurden didaktische Unterlagen erstellt, um diese Pflanzen bekannt zu machen und über Bekämpfungsmassnahmen und Entsorgung zu informieren.
Nachstehend finden Sie eine detaillierte Übersicht der häufigsten Problempflanzen im Kanton.
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L'équipe biodiversité
Bekämpfung und Schwellenwerte
Wenn Problempflanzen entdeckt werden, sollte so schnell wie möglich gehandelt werden. Sobald sie sich etabliert haben, wird die Bekämpfung schwierig.
Für die Acker-Kratzdistel gilt im gesamten Kantonsgebiet eine Bekämpfungspflicht. Zudem muss jedes Vorkommen von Ambrosia dem kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden, da diese Pflanze ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt.
Die Toleranz gegenüber Problempflanzen variiert je nach Art und betroffener Fläche. Alle Bekämpfungsschwellwerte sind in einer Tabelle bei den untenstehenden Dokumenten zu finden.
Ist auf einer BFF ein Eingriff erforderlich, sollte dieser grundsätzlich mechanisch erfolgen. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich (z.B. zu hohe Bestandsdichte, betroffene Fläche zu gross, Steilhang usw.), sind bestimmte Herbizide für Einzelstockbehandlungen zugelassen. Die aktuelle Liste der vom BLW bewilligten Wirkstoffe ist in den untenstehenden Dokumenten zu finden.
Flächen, die saniert wurden, müssen mehrmals pro Jahr kontrolliert werden.
Das Team Biodiversität steht Ihnen gerne zur Seite, wenn es um die Bekämpfung unerwünschter Pflanzen auf einer BFF geht.
Entsorgung
Bei jeder Bekämpfungsmassnahme ist die Entsorgung der Pflanzenabfälle unerlässlich, um eine versehentliche Ausbreitung zu verhindern. Das Pflanzenmaterial (Ausläufer, Rhizome, Wurzeln und Samen) muss ordnungsgemäss entsorgt werden, entweder in einer Kehrichtverbrennungsanlage, einer professionellen Kompostieranlage oder einer Biogasanlage. Kleine Mengen können auch über den Haushaltsabfall entsorgt werden. Die Entsorgung von Pflanzenmaterial im Wald oder in der Natur ist illegal.
Einige Gemeinden haben in ihren Werkhöfen einen separaten Container speziell für Problempflanzen bereitgestellt. Zögern Sie nicht, sich bei den Gemeindebehörden zu informieren, um mehr darüber zu erfahren.