Während der Stichtagserhebung im Februar steht in GELAN unter dem Kapitel «Fragenkatalog» eine Massnahmenliste zur Verfügung. Sobald die Massnahmen umgesetzt sind, müssen zusätzliche Informationen im Formular «Kantonale Unterstützung Biodiversität» angegeben werden. Dieses Formular ist unter «Dokumente und Hinweise» im Fragenkatalog zu finden.
Hinweis: Die kantonale finanzielle Unterstützung wird unter Vorbehalt der Genehmigung der jährlichen Budgets und im Rahmen der verfügbaren Kredite gewährt.
Die einzelnen Massnahmen werden im Folgenden ausführlich erläutert. Bei Fragen steht Ihnen das Team Biodiversität von Grangeneuve gerne zur Verfügung und führt bei Bedarf auch eine Besichtigung vor Ort durch.
Kontakt
GrangeneuveSektion LandwirtschaftRoute de Grangeneuve 311725 Posieux
T +41 26 305 58 00grangeneuve-landwirtschaft@fr.chTeam Biodiversitätgrangeneuve-biodiv@fr.ch
Massnahmen
Anforderungen:
- Gemäss Bedingungen der Landschaftsqualitätsprojekte
- Bei Hecken gelten zusätzlich die QII-Kriterien:
- Gepflanzte Fläche: mind. 2 m Gehölzbreite, pro 10 m durchschnittlich mind. 5 verschiedene einheimische Strauch- und Baumarten, mind. 20 % dornentragende Sträucher
- Krautsaum: beidseitig der bestockten Fläche je 3 bis 6 m breit, max. zwei Schnittnutzungen pro Jahr, Mulchen verboten, erste Nutzung des Krautsaums wie extensiv genutzte Wiese
Beiträge:
Unterstützung im Pflanzjahr als Ergänzung der Landschaftsqualitätsbeiträgen (LQB):
- CHF 600.-/Are der Hecke (gepflanzte Fläche = Länge*Breite, ohne Krautsaum)
- CHF 150.-/einheimischer Einzelbaum bzw. Edelkastanie, nur Laubbäume (max. 20 Bäume/Betrieb)
- CHF 100.-/Hochstamm-Feldobstbaum bzw. Nussbaum (max. 50 Bäume/Betrieb)
(Die maximale Anzahl pro Betrieb gilt nur, wenn das Jahresbudget überschritten werden sollte)
Anforderungen:
- Bestehende Hecke mit Krautsaum (angemeldet in GELAN unter dem Code 852)
- Hecke ist in den Gehölzarten vielfältig
- Hecke besteht ausschliesslich aus einheimischen Gehölzarten
- Hecke weist dornentragende Sträucher und/oder mächtige Bäume auf
Das Potential zur Aufwertung wird vor Ort durch eine/n Biodiversitätsberater/in von Grangeneuve bewertet.
Beiträge:
Einmalige, durch Dritte ausgeführte Dienstleistung. Eine Gruppe wird für die Pflege organisiert. Bei der Aufwertung beteiligt sich der Bewirtschafter / die Bewirtschafterin.
Anforderungen:
Hecke ohne Krautsaum (angemeldet in GELAN unter dem Code 857), aber gemäss Anforderungen der QII-Kriterien:
- Gehölzbreite: mind. 2 m
- Pro 10 m durchschnittlich mind. 5 verschiedene einheimische Strauch- und Baumarten
- Mind. 20 % dornentragende Sträucher und/oder pro 30 m mind. ein landschaftstypischer Baum (Umfang auf 1,5 m Höhe mindestens 170 cm)
- Selektive Pflege während der Vegetationsruhe
Das Potential wird vor Ort durch eine/n Biodiversitätsberater/in von Grangeneuve bewertet.
Beiträge: CHF 100.-/Are der Hecke (bestockte Fläche ohne Krautraum) im Jahr des Pflegeeingriffs, ergänzend zu den LQB
Anforderungen:
Mindestfläche total: 15 Aren
Besichtigung vor Ort durch eine/n Biodiversitätsberater/in von Grangeneuve, um folgende Punkte anzusprechen:
- Wahl des geeigneten Standorts
- Wahl des BFF-Typs und der passenden Saatgutmischung
- Diskussion über die Methode der Technik
Beiträge:
- Rückerstattung der Saatgutkosten gegen Vorweis der Rechnung
- Max. CHF 1200.-/Betrieb (Der Höchstbetrag pro Betrieb gilt nur, wenn das Jahresbudget überschritten werden sollte)
Hinweis: Diese Unterstützung gilt auch für die Erneuerung einer QI-Wiese mit dem Ziel, die QII zu erreichen. Die Erneuerung einer BFF-Wiese erfordert eine Sonderbewilligung, die bei Grangeneuve, Sektion Landwirtschaft beantragt werden kann.
Anforderungen:
Pflegearbeiten zwischen 1. Oktober und 15. März:
- Die Hälfte der Fläche ist ohne Mähaufbereiter zu mähen. Das Mulchen ist untersagt.
- Das Schnittgut ist abzuführen. Ein Haufen aus dem Schnittgut ist möglich, sofern keine Problempflanzen vorhanden sind.
Hinweis: Gemäss DZV muss die Hälfte des Saums alternierend einmal jährlich geschnitten werden. Die Hälfte der Brache kann einmal jährlich geschnitten werden. Weist eine Brache eine hohe floristische Qualität auf und sind keine Problempflanzen vorhanden, kann es aus ökologischer Sicht sinnvoll sein, nicht jedes Jahr zu mähen.
Beiträge:
- CHF 350.-/ha (Flächenangabe der gesamten BFF)
Keine Verpflichtung über mehrere Jahre. Neuanmeldung jährlich möglich, sofern Massnahme weitergeführt wird.
Anforderungen:
- Mindestgrösse der Grundfläche: 4 m² (ohne Totholz liegend)
- Mind. 3 Mikrostrukturen pro Betrieb, darunter zwei unterschiedliche Typen
- Pufferstreifen um Mikrostruktur: 3 m breit, ohne Düngung, ohne Pflanzenschutzmittel
- Massnahme möglich auf LN und im Sömmerungsgebiet
- Ausgeschlossen sind Mikrostrukturen, die einer Vernetzungsmassnahme oder der BFF «Hochstamm-Feldobstbäume QII» angehören
- Nicht mit LQ-Massnahme «Steinhaufen» kumulierbar
- Einreichung eines Situationsplans mit eingezeichneten Standorten der Mikrostrukturen
Es gibt zwei Kategorien von Strukturen:
- Kategorie 1: Asthaufen / Steinhaufen / Streuhaufen (Mindesthöhe: 1 m), Totholz liegend aus Hartholz (Mindesthöhe: 0.5 m, Mindestlänge: 1.5 m), Sandhaufen (Mindesthöhe: 0.5 m)
- Kategorie 2: Kopfweiden
Beiträge:
- Kategorie 1: CHF 75.-/ Struktur
- Kategorie 2: CHF 40.-/ Struktur
Link Agripedia:
Anforderungen:
Alle im Rahmen der Massnahme 6A erstellten Mikrostrukturen müssen jedes Jahr von den Bewirtschaftenden kontrolliert, gepflegt und bei Bedarf wieder instandgesetzt werden.
- Alle bestehenden Mikrostrukturen, die die Anforderungen der Massnahme 6A erfüllen, können angemeldet werden
- Ausgeschlossen sind Mikrostrukturen, die einer BFF «Hochstamm-Feldobstbäume QII», einer Vernetzungs- oder LQ-Massnahme angehören
- Die Mikrostrukturen müssen auf der LN oder im Sömmerungsgebiet liegen
Pflegemassnahmen:
- Asthaufen mit neuen Ästen erneuern
- Steine wieder an ihren Platz legen
- Problempflanzen beseitigen
- Kopfweiden pflegen (Rückschnitt)
- …
Es gibt zwei Kategorien von Strukturen:
- Kategorie 1: Asthaufen / Steinhaufen / Streuhaufen (Mindesthöhe: 1 m), Totholz liegend aus Hartholz (Mindesthöhe: 0.5 m, Mindestlänge: 1.5 m), Sandhaufen (Mindesthöhe: 0.5 m)
- Kategorie 2: Kopfweiden (Pflegeschnitt: alle 2-4 Jahre), abgestorbener Baum (stehend, Brusthöhendurchmesser von mind. 20 cm, Höhe von mind. 2 m, nicht als BFF «Hochstamm-Feldobstbaum» angemeldet)
Beiträge:
- Kategorie 1: CHF 75.-/ Struktur / Jahr
- Kategorie 2: CHF 40.-/ Struktur / Jahr
Anforderungen:
- Auf Grünflächen (Codes 611, 612, 635, 613, 616, 617) und Säumen (Code 559) sowie im Sömmerungsgebiet (Code 930)
- Neupflanzung von mind. 10 m2 bis max. 30 m2
- Pflanzdichte: 1 Pflanze/m2
- Ausschliesslich einheimische Sträucher und mind. 50 % dornentragende Sträucher
- Strauchgruppen in Weiden schützen und gegebenenfalls vor Wildverbiss
- Pufferstreifen von 3 m um Strauchgruppen, ohne Pflanzenschutzmittel und Dünger
Hinweis: Strauchgruppen gelten nicht als Feldgehölze und sind daher nicht durch das Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NatG) geschützt.
Beiträge:
- CHF 300.-/ Struktur auf Flächen die gemäht werden
- CHF 400.-/ Struktur in Weiden, inkl. Zaun
Pflanzenliste nach Höhe
Anforderungen:
Alle im Rahmen der Massnahme 7A erstellten Strauchgruppen müssen jedes Jahr von den Bewirtschaftenden kontrolliert, gepflegt und bei Bedarf wieder instandgesetzt werden.
- Alle bestehenden Strauchgruppen, die die Anforderungen der Massnahme 7A erfüllen, können angemeldet werden.
- Ausgenommen sind Strauchgruppen, die einer Struktur der QII von extensiv genutzten Weiden angehören.
Pflegemassnahmen:
- Bewässern in den ersten Jahren
- Tote Sträucher ersetzen
- Junge Strauchgruppen bei Weidegang einzäunen
- Selektiver Pflegeschnitt der Sträucher bei Bedarf
- Problempflanzen beseitigen
- …
Beiträge:
- CHF 75.-/ Strauchgruppe / Jahr
Anforderungen:
Zwei parallele Zäune zwischen zwei Weiden, zwischen zwei Flächen im Sömmerungsgebiet (Codes 617, 616, 930) oder zwischen einer Weide und einer anderen Grünfläche (Codes 611, 612, 613, 635) anlegen.
- Massnahme möglich auf LN und im Sömmerungsgebiet
- Distanz zwischen den zwei Zäunen: mind. 2 m bis max. 5 m
- Die Fläche zwischen den beiden Zäunen darf nicht für den Durchgang von Maschinen oder des Viehs genutzt werden
- Entlang Waldrändern oder Hecken nicht zulässig
- Zählt nicht als eine Vernetzungsmassnahme (z.B. 10 % ungemäht oder unbeweidet)
- Möglich, im Rahmen der Massnahme 7A Strauchgruppen zwischen dem Doppelzaun anzulegen
Die vorgesehene Fläche wird vor Ort durch eine/n Biodiversitätsberater/in von Grangeneuve bewertet
Beiträge:
- CHF 500.-/100 Laufmeter zusätzlicher Zaun
Bereits installierter Zaun ist nicht beitragsberechtigt
Anforderungen:
- Problempflanzen beseitigen
- Jährlich alternierend die Hälfte der Fläche mähen
- Natürliches Aufkommen des bestehenden Gehölzes fördern (ausschliesslich einheimische Arten)
Beiträge:
- CHF 150.-/Are der Fläche zwischen den zwei Zäunen (Länge * Breite)
Porträt problematischer Pflanzenarten des Kantons Freiburg