Immer mehr Betriebe bieten ihre Produkte in Selbstbedienungsläden an. Die Vorteile liegen sowohl für die Kunden als auch für das Verkaufspersonal auf der Hand. Die einen profitieren von längeren Öffnungszeiten, die anderen davon, dass sie kein Verkaufspersonal einstellen müssen. Aber welche gesetzlichen Anforderungen müssen für die Eröffnung eines Verkaufsstandes erfüllt sein?
Baugenehmigung
Auch wenn kein Umbau oder Neubau/Gartenhaus stattfindet, braucht man für einen Stand oder Laden immer eine Baugenehmigung, weil es sich um eine Umgestaltung handelt. Nur saisonale Verkaufsstände, die nur für eine begrenzte Zeit da sind, sind eine Ausnahme, zum Beispiel für Kürbisse oder Obst der Saison.
Kontakt
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