Das LSVW ist dafür zuständig, die Einhaltung der Lebensmittelgesetzgebung in allen Betrieben der Lebensmittelkette zu überwachen, insbesondere in Restaurants, Einzelhandelsgeschäften, handwerklichen Betrieben und Lebensmittelbetrieben. Die von ihm durchgeführten amtlichen Kontrollen ermöglichen die Beurteilung, ob Lebensmittel unter Bedingungen zubereitet, verarbeitet, gehandhabt und verkauft werden, die den Hygiene- und Sicherheitsvorschriften des Bundesrechts entsprechen. Das LSVW überprüft auch den Zustand der Lebensmittel, die Infrastruktur, die Rückverfolgbarkeit sowie die Qualität der von den Betrieben eingerichteten Selbstkontrollen.
Gemäss den Beschlüssen der politischen und gesetzgebenden Behörden werden die Ergebnisse dieser Kontrollen nicht veröffentlicht. Im Gegensatz zur Presse unterliegt das LSVW der Verschwiegenheitspflicht; das Amt kann daher nicht öffentlich über Einzelfälle berichten oder laufende Verfahren kommentieren.
Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Gesetzgebung, insbesondere wenn eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, wird das LSVW unverzüglich tätig und ergreift die erforderlichen Massnahmen – bis hin zum Verbot bestimmter Tätigkeiten oder zur Schliessung des Betriebs, bis die Vorschriften wieder eingehalten werden. Schwerwiegende Fälle werden der Staatsanwaltschaft angezeigt, die die Verantwortlichen der betroffenen Betriebe im Strafverfahren verurteilen kann. In der Strafverfügung werden nicht systematisch alle vom LSVW getroffenen Massnahmen oder die vom Amt im Rahmen des Konsumentenschutzes durchgeführten Folgemassnahmen erwähnt.
Jeder kontrollierte Betrieb wird individuell überwacht. Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach dem Risiko, insbesondere nach den bei früheren Kontrollen festgestellten Verstössen, und der Vorgeschichte des Betriebs.
Das LSVW betont, dass der Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher oberste Priorität hat. Es erfüllt diese Aufgabe in einem strengen rechtlichen Rahmen und achtet dabei auf die Gleichbehandlung der Betriebe und die Vertraulichkeit der Verfahren.
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