Zuständigkeiten der Gemeinden
Im Kanton Freiburg fällt die Rolle der örtlichen Gesundheitsbehörde den Gemeinden zu. Sie arbeiten mit den zuständigen Diensten des Staates in der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und Tierseuchen zusammen. Die Hygiene in Bezug auf Installationen, Wohnstätten und Objekte in Privatbesitz hingegen muss in erster Linie von Privaten (Eigentümer/innen) sichergestellt werden.
Friedhofreglement
Todesfälle gehören zu unserem Leben. Es ist wichtig, dass Beerdigungen in Einklang mit der Würde des Verstorbenen und unter Berücksichtigung der öffentlichen Gesundheit stattfinden. Friedhofreglemente regeln die wichtigsten Aspekte.