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Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten in Krippen und Schulen

Lead

Das untenstehende Dokument befasst sich mit der Aufnahme von Kindern mit übertragbaren Krankheiten in einer Einrichtung für Kinder (Krippe, Kindergarten, Hort, Schule) und listet Krankheiten auf, die einem (vor)schulischen Ausschluss bedürfen.

Für bestimmte Krankheiten werden auch Begleitmaßnahmen vorgeschlagen, die unabhängig von der Notwendigkeit eines Ausschlusses für die ordnungsgemäße Kontrolle einer heiklen epidemiologischen Situation unerlässlich sind.

Diese Empfehlungen wurden im Mai 2020 von der Arbeitsgruppe für übertragbare Krankheiten im Auftrag der Kommission der Kantonsärzte Romandie aktualisiert und ersetzt die früheren Dokumente.

Dokumente

Schulischen Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten (PDF, 706.25k)
  • Finanzierung und Subventionierung von Leistungen im Gesundheitsbereich
  • Gesundheitsförderung und Prävention
  • Jahreskontrollen und Zahnbehandlungen
  • Kantonale Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention
  • Kantonales Alkoholaktionsprogramm
  • Kinder und Jugendliche: gesund in der Schule
  • Übertragbaren Krankheiten
Direktionen / zugehörige Ämter

Kantonsarztamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Kantonsarztamt

Letzte Änderung: 18.08.2016

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