1. Voranfrage
Bei der Durchführung von Bodenverbesserungsarbeiten ist in der Regel die Gemeinde oder ein Bodenverbesserungsverband der Bauherr (Link). Der Bauherr nimmt zunächst Kontakt mit Grangeneuve auf, um die Absicht zur Realisierung eines Projekts mitzuteilen. Das beigefügte Antragsformular (Link) mit einer kurzen Projektbeschreibung (oder einer Vorstudie) ist bei uns einzureichen. Es werden folgende Unterlagen verlangt:
1. Beschreibung der Situation:
- Beschreibung der landwirtschaftlichen Situation und des Zustands der bestehenden oder fehlenden Infrastrukturen
- Den Bedarf begründen
2. Erläuterung der vorgeschlagenen Lösungen:
- Standort des Projekts (Kartenauszug im Massstab 1:25'000)
- Beschreibung der geplanten Massnahmen mit Lageplan
- Weitere Angaben je nach Projekt (z. B. Massnahmen zur Gewährleistung einer effizienten Ressourcennutzung, Umweltschutz usw.)
3. Kostenvoranschlag.
2. Eintreten auf Projekt, Expertise(n)
Grangeneuve prüft die eingereichten Unterlagen anhand der aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Link) für die Gewährung von Subventionen.
Bei Bedarf wird vor Ort zusammen mit dem Bauherrn ein kantonales oder sogar eidgenössisches Gutachten erstellt.
Grangeneuve bestätigt die Aufnahme des Verfahrens. Das weitere Vorgehen wird geklärt und dem Projektverantwortlichen mitgeteilt.
3. Erstellung eines Vorprojektes
Ein Vorentwurfsdossier muss von einem technischen Büro in Absprache mit Grangeneuve, Sektor Strukturverbesserungen, erstellt werden. Je nach Projekt und Stand der Voranfrage muss diese ergänzt werden, um einen Vorentwurf, technische Lösungen und eine Kostenschätzung vorlegen zu können.
Bei Bedarf entscheidet das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) über die Weiterführung (oder Nichtweiterführung) des Vorentwurfs im Hinblick auf eine Projektförderung.
Die Vorprojektunterlagen müssen mindestens Folgendes enthalten:
- Einen Lageplan im Massstab 1:25'000
- Einen technischen Bericht
- Einen Kostenvoranschlag
- Einen Ad-hoc-Projektplan (z. B. im Massstab 1:5'000)
4. Öffentliche Auflage, Subventionsentscheid
Das Projekt muss möglicherweise bei der Gemeinde öffentlich aufgelegt und die kantonalen Fachstellen konsultiert werden. In diesem Fall muss das technische Büro zwingend ein Untersuchungsdossier mit den endgültigen Massnahmen vorlegen.
Die öffentliche Auflage wird im Amtsblatt des Kantons veröffentlicht.
Grangeneuve koordiniert die Schritte. Die entsprechenden Kostenvoranschläge werden vom Bauherrn vorgelegt.
Die Vorprojektunterlagen werden entsprechend den Ergebnissen der öffentlichen Auflage und den kantonalen Auflagen angepasst.
Auf der Grundlage eines definitiven Projekts genehmigt der Kanton das Projekt. Es wird ein Entscheid über die Gewährung einer kantonalen Subvention gefällt.
Wenn das Projekt auch vom Bund unterstützt wird, reicht Grangeneuve das Dossier beim BLW ein, um einen Bundesbeitrag zu erhalten.
5. Realisierung
Nach Erhalt der kantonalen und eidgenössischen Entscheide teilt der Kanton dem Bauherrn den Subventionsentscheid mit und gibt grünes Licht für den Beginn der Arbeiten.
Auf Antrag können je nach tatsächlichem Fortschritt der Arbeiten Akontozahlungen (bis zu 80 % des bewilligten Betrags) geleistet werden.
6. Abnahme der Bauwerke und Schlussabrechnung
Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Abnahme der Bauwerke in Anwesenheit des technischen Büros, des Bauherrn, des Unternehmens und von Grangeneuve organisiert.
Die Einhaltung der Bedingungen für die Gewährung der Subventionen wird überprüft und schriftlich festgehalten.
Es wird ein Schlussbericht mit Abrechnung erstellt. Bei Bedarf kann ein BV-Vermerk im Grundbuch eingetragen oder eine Garantieerklärung verlangt werden. Nach Prüfung und auf Grundlage der Zahlungsnachweise wird der Restbetrag der Subventionen ausgezahlt.