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  • Impfstoff gegen Blauzungenkrankheit kann angewandt werden

Impfstoff gegen Blauzungenkrankheit kann angewandt werden

Der Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) darf auch in der Schweiz eingesetzt werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in Absprache mit der Zulassungsbehörde Swissmedic eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Auf deren Basis dürfen Impfstoffe gegen den besonders für Schafe sehr schädlichen Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (BTV-3) importiert und angewendet werden. Der Impfstoff schützt die Tiere zwar nicht vor der Infektion, kann aber zu milderen Krankheitsverläufen führen und die Sterblichkeit ver-ringern. Die Impfung ist nach heutigem Stand die beste Möglichkeit, um Verlusten vorzubeugen. Die Impfung erfolgt durch die Bestandestierärzte im Auftrag der Tierhaltenden.

Veröffentlicht am 17. Oktober 2024 - 11h27

Die Europäische Union verfügt über eine gesetzliche Grundlage, die es Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen erlaubt, die Anwendung von in der EU nicht zugelassenen Impfstoffen zu genehmigen. In der Schweiz gibt es keine vergleichbare rechtliche Grundlage. Das BLV ist aber mit der Zulassungsbehörde Swissmedic übereingekommen, angesichts der grossen Dringlichkeit und der Vielzahl von betroffenen Tierhaltungen gestützt auf Art. 9 des Tierseuchengesetzes, eine sogenannte Allgemeinverfügung zu erlassen. Diese Bestimmung erlaubt es Bund und Kantonen «alle Massnahmen zu treffen, die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und der Erfahrung angezeigt erscheinen, um das Auftreten und die Ausdehnung einer Tierseuche zu verhindern». Die Allgemeinverfügung schafft die Grundlage, dass Vertriebsfirmen von Tierarzneimitteln Impfstoffe gegen BTV-3 importieren und Tierarztpraxen damit beliefern dürfen.

Die Impfung erfolgt durch die Bestandestierärzte im Auftrag der Tierhaltenden. Der Impfstoff schützt die Tiere zwar nicht vor der Infektion, kann aber zu milderen Krankheitsverläufen und zu einer Reduktion der Sterblichkeit führen. Die Impfung gegen BTV-3 wird empfohlen, erfolgt jedoch auf freiwilliger Basis und auf Kosten der Tierhaltenden.

Ende August 2024 wurden in der Schweiz erstmals Fälle von BTV-3 nachgewiesen. Die Krankheit wird über Gnitzen (kleine Mücken) verbreitet. Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Serotyp 3 verursacht insbesondere bei Schafen schwere Symptome. Dazu gehören Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Lahmheit und Aborte. Die Sterblichkeit kann sehr hoch sein. Bei Rindern verläuft die Krankheit oft milder, aber auch sie können teilweise starke Symptome und einen deutlichen Rückgang der Milchleistung zeigen. Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende Tierseuche und somit meldepflichtig. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch

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Impfung Blauzungenkrankheit © Pixabay
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Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzte Änderung: 17.10.2024 - 11h28

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