Vorbildrolle
Gestützt auf die Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 (Art. 71 Abs. 2 und Art. 77) sind der Staat und die Gemeinden gleichermassen verpflichtet, eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Energiepolitik zu definieren und anzuwenden. In diesem Sinne müssen die Gemeinden im Energiebereich die gleiche Vorbildrolle wie der Staat übernehmen. Der Staat und die Gemeinden müssen folglich als enge Partner auftreten, eine Vorbildfunktion übernehmen und im Bereich des Energiesparens, der Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung und Förderung von erneuerbaren Energien mit gutem Beispiel vorangehen.
Die Vorbildrolle der öffentlichen Körperschaften und insbesondere der Gemeinden ist im Übrigen im Artikel 5 des Energiegesetzes vom 9. Juni 2000 verankert.