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Baustellenkontrolle
Gestützt auf Artikel 28 EnGe sorgt die Gemeindebehörde für die Einhaltung der Energiegesetzgebung bei Bau- und Umbauarbeiten und Renovationen an Gebäuden.
Das Amt für Energie kann nach vorheriger Anmeldung jederzeit und überall den Vollzug dieses Gesetzes kontrollieren und dazu Gebäude und Anlagen besichtigen; wenn nötig kann es die Gemeinde zum Handeln auffordern und den Fall dem Oberamt melden.