Bau und Sanierung von Gebäuden
Die Vorbildrolle des Staats und der Gemeinden in Bezug auf ihre Gebäude basiert auf dem Energiegesetz (Art. 5 EnGe ), dem Energiereglement (Art. 35 und 36 EnR ) und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Es werden namentlich die folgenden Anforderungen gestellt:
- Neue oder vollständig renovierte öffentliche Bauten müssen den Kriterien zur Verleihung des Minergie®-P - oder Minergie®-A -Labels gemäss dem Reglement zur Nutzung der Qualitätsmarke des Vereins Minergie oder gleichwertigen Kriterien entsprechen.
- Die Gebäude werden mit lokal produziertem Strom versorgt.
- Die öffentlichen Gebäude benutzen erneuerbare Energie oder Abwärme zur Wärmeproduktion für Heizung und Warmwasser.
- Neubauten und bedeutende Erweiterungen von bestehenden Gebäuden werden mit einer kontrollierten Lüftung ausgestattet, um eine ausreichende Frischluftzufuhr sicherzustellen.
- Neubauten und Gebäude, deren Dach saniert wird, werden mit einer Fotovoltaikanlage ausgestattet.
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Verbrauchsüberwachung
Die Gemeinden wie auch der Staat führen ein Register über den Energieverbrauch ihrer Gebäude und Betriebe (Art. 37 EnR ).
Sie analysieren diesen Verbrauch jährlich und ergreifen Verbesserungsmassnahmen, deren Wirtschaftlichkeit erwiesen ist.
Sie achten darauf, dass die Raumtemperatur der Nutzungsart angepasst ist, das heisst im Allgemeinen 20 °C in Wohnungen und Büros.