Aufgaben des Arbeitsinspektorats
Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind die Hauptaufgaben des
Arbeitsinspektorats. Unsere Leistungen richten sich sowohl an die Arbeitgebenden als auch an die Arbeitnehmenden.
Aufgaben des Arbeitsinspektorats
Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind die Hauptaufgaben des Arbeitsinspektorats. Wir stehen sowohl den Arbeitgebern wie auch den Arbeitnehmern zu Diensten.
Wir können Sie in allen Phasen eines Betriebs orientieren: von der Konzeption der Arbeitsräume bis zur Wahl der Einrichtungen und der Produkte.
- Unsere Leistungen
- Kontakt
- Gesetzliche Grundlagen
Unsere Leistungen
Unsere Inspektoren und Arbeitshygieniker können gezielte Einsätze aufgrund von Risiken in einer Betriebsgruppe oder einer bestimmten Branche durchführen. Sie können aber auch vom Arbeitgeber oder von den Arbeitnehmern gerufen werden, um sicherzustellen, dass geeignete Massnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb getroffen werden.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz: Es gilt, physischen, chemischen, biologischen, psychischen, ergonomischen Belastungen vorzubeugen und sie zu beheben. Schutz besonderer Arbeitnehmergruppen wie etwa jugendliche Arbeitnehmer und schwangere Frauen.
- Risikoprävention: Wir helfen Ihnen, Massnahmen zur Vorbeugung von Risiken in Ihrem Betrieb aufzustellen, insbesondere gestützt auf die ASA-Richtlinie, die den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit empfiehlt.
- Arbeitsräume: Wir beantworten Ihre Fragen über Bau und Umbau von Arbeitsräumen. Wir nehmen ferner Planbegutachtungen für Baubewilligungen vor.
- Arbeitszeiten: Wir informieren Sie über die gesetzlichen Arbeitszeiten. Wir stellen ausserdem Bewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie für ununterbrochenen Betrieb und für Schichtbetrieb aus.
Kontakt
AMA - Abteilung Arbeitsmarkt
Arbeitsinspektorat
Bd de Pérolles 25
1701 Freiburg
T +41 26 305 96 75
F +42 26 305 95 97
E-Mail: ict@fr.ch
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsgesetz und Verordnungen
- Wegleitungen zum Arbeitsgesetz und seinen Verordnungen
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30
- Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben 822.14
- Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern 741.622
Herausgegeben von Amt für den Arbeitsmarkt
Letzte Änderung: 09.03.2022