Unsere Leistungen
Unsere Inspektoren und Arbeitshygieniker können gezielte Einsätze aufgrund von Risiken in einer Betriebsgruppe oder einer bestimmten Branche durchführen. Sie können aber auch vom Arbeitgeber oder von den Arbeitnehmern gerufen werden, um sicherzustellen, dass geeignete Massnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb getroffen werden.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz: Es gilt, physischen, chemischen, biologischen, psychischen, ergonomischen Belastungen vorzubeugen und sie zu beheben. Schutz besonderer Arbeitnehmergruppen wie etwa jugendliche Arbeitnehmer und schwangere Frauen.
- Risikoprävention: Wir helfen Ihnen, Massnahmen zur Vorbeugung von Risiken in Ihrem Betrieb aufzustellen, insbesondere gestützt auf die ASA-Richtlinie, die den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit empfiehlt.
- Arbeitsräume: Wir beantworten Ihre Fragen über Bau und Umbau von Arbeitsräumen. Wir nehmen ferner Planbegutachtungen für Baubewilligungen vor.
- Arbeitszeiten: Wir informieren Sie über die gesetzlichen Arbeitszeiten. Wir stellen ausserdem Bewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie für ununterbrochenen Betrieb und für Schichtbetrieb aus.
Informations détaillées
Kontakt
AMA - Abteilung Arbeitsmarkt
Arbeitsinspektorat
Bd de Pérolles 25
1701 Freiburg
T +41 26 305 96 75
F +42 26 305 95 97
E-Mail: ict@fr.ch
Du lundi au vendredi de 8h00 à 12h00 et de 14h00 à 16h30.
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsgesetz und Verordnungen
- Wegleitungen zum Arbeitsgesetz und seinen Verordnungen
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30
- Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben 822.14
- Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern 741.622