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Löhne, Gesamtarbeitsverträge und Normalarbeitsverträge

Lead

Das Amt für den Arbeitsmarkt steht Ihnen für Auskünfte über die im Kanton Freiburg geltenden Gesamtarbeitsverträge (GAV), Normalarbeitsverträge (NAV) und Lohnempfehlungen gerne zur Verfügung.

Online-Lohnrechner

Der Online-Lohnrechner gibt Ihnen eine Schätzung des Brutto-Monatslohns, der dem gesuchten Profil entspricht (Alter, Ausbildung, Dienstalter usw.).

Gesamtarbeitsverträge (GAV)

In einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sind alle Vereinbarungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern einer bestimmten Branche enthalten. Die Vereinbarungen beziehen sich auf alle Aspekte, die das Berufsleben der Angestellten beeinflussen: Ferienanspruch, Mindestlohn, Arbeitszeiten usw. 

Der Geltungsbereich eines zwischen Verbänden abgeschlossenen GAV kann auf Antrag aller Vertragsparteien ausgedehnt werden. Die Allgemeinverbindlicherklärung hat zur Folge, dass der GAV auch für Arbeitgebende und Arbeitnehmende des betreffenden Wirtschaftszweigs oder Berufs gilt, die am Vertrag nicht beteiligt sind.

Wenn Sie die folgenden Links öffnen, können Sie sehen, ob in der gesuchten Branche ein kantonaler oder ein allgemeinverbindlich erklärter GAV gilt: kantonale GAV, allgemeinverbindlich erklärte GAV.

Normalarbeitsverträge (NAV)

Wenn in einer Branche eine missbräuchliche Lohnunterbietung der orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne festgestellt wird, kann die zuständige Behörde einen Normalarbeitsvertrag (NAV) erlassen. Normalarbeitsverträge werden von den Kantonen aufgestellt und vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt. Im Kanton Freiburg sind zwei Normalarbeitsverträge in Kraft.

  • Normalarbeitsvertrag in der Landwirtschaft (PDF, 43.03k)
  • Verordnung über die Festsetzung eines Normalarbeitsvertrages für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hausdienst (PDF, 241.65k)

Kontakt

Amt für den Arbeitsmarkt - AMA
Abteilung Arbeitsmarkt
T +41 26 305 96 75

Link

Für einen gesunden Arbeitsmarkt: Beratung und Kontrollen
  • Arbeits- und Ruhezeit
  • Das Arbeitsinspektorat
  • Förderung der regionalen Entwicklung
  • Löhne, Gesamtarbeitsverträge und Normalarbeitsverträge

  • Unterstützung für die Ansiedlung von Unternehmen
  • Unterstützung für die Unternehmensgründung
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für den Arbeitsmarkt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für den Arbeitsmarkt

Letzte Änderung: 01.05.2025

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