Die in Artikel 8 des Bundesgesetzes über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG) festgelegte Sorgfaltspflicht schreibt Folgendes vor:«Wer mit Stoffen oder Zubereitungen umgeht, muss deren gefährliche Eigenschaften beachten und die zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlichen Massnahmen treffen. Insbesondere sind diesbezügliche Informationen der Herstellerin zu beachten.»
Das bedeutet, dass jeder Betrieb, der mit Chemikalien umgeht, die verwendeten Produkte sowie die Gefahren, die von ihnen ausgehen, kennen und alle erforderlichen Massnahmen treffen muss, damit die Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt ist. Gefährliche Stoffe erfordern besondere Aufmerksamkeit, dies gilt vom Einkauf über ihre Handhabung und Lagerung bis hin zu ihrer Vernichtung.
Nützliche Links
Haben Sie Fragen? Brauchen Sie Hilfe?
Bei Fragen zu den Chemikalien, die Sie in Ihrem Betrieb benutzen, wenden Sie sich bitte vorrangig an Ihren Lieferanten. Unsere Inspektorinnen und Inspektoren stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen Ratschläge für den sicheren Umgang mit diesen Produkten am Arbeitsplatz zu geben.
AMA - Abteilung ArbeitsmarktArbeitsinspektoratBd de Pérolles 251701 FreiburgTel.: 026 305 96 75E-Mail: ict@fr.ch