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Chemikalien am Arbeitsplatz

Lead

Chemikalien – egal ob natürliche oder künstliche – können der Gesundheit mehr oder weniger stark schaden. Am Arbeitsplatz werden sie manchmal nicht wahrgenommen. Bevor angemessene Präventions- und Schutzmassnahmen ergriffen werden, besteht der erste Schritt deshalb darin, die Stoffe aufzuspüren und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit zu kennen.

Vollzugsschwerpunkt für die Jahre 2022 und 2023

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) führt in den Jahren 2022 und 2023 gemeinsam mit den kantonalen Arbeitsinspektoraten einen Vollzugsschwerpunkt zum Thema «Gesundheitsschutz und Chemikalien am Arbeitsplatz» durch. Ziel dieser Kampagne ist es, den Schutz der Arbeitnehmenden beim Umgang mit Chemikalien zu erhöhen.

Die in Artikel 8 des Bundesgesetzes über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG) festgelegte Sorgfaltspflicht schreibt Folgendes vor:

«Wer mit Stoffen oder Zubereitungen umgeht, muss deren gefährliche Eigenschaften beachten und die zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlichen Massnahmen treffen. Insbesondere sind diesbezügliche Informationen der Herstellerin zu beachten.»

Das bedeutet, dass jeder Betrieb, der mit Chemikalien umgeht, die verwendeten Produkte sowie die Gefahren, die von ihnen ausgehen, kennen und alle erforderlichen Massnahmen treffen muss, damit die Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt ist. Gefährliche Stoffe erfordern besondere Aufmerksamkeit, dies gilt vom Einkauf über ihre Handhabung und Lagerung bis hin zu ihrer Vernichtung.

Vorschriften für Chemikalien
Vergrössern Vorschriften für Chemikalien © SECO
Vorschriften für Chemikalien

Liens utiles

  • SECO: Webseite zum Vollzugsschwerpunkt
  • Kantonale Fachstellen für Chemikalien
  • Chemikalien im Alltag
  • Online-Tool für einen sicheren Umgang mit Chemikalien
  • Webseite des BAG zum Thema Chemikalien
  • Website der SUVA

Haben Sie Fragen? Brauchen Sie Hilfe?

Bei Fragen zu den Chemikalien, die Sie in Ihrem Betrieb benutzen, wenden Sie sich bitte vorrangig an Ihren Lieferanten. Unsere Inspektorinnen und Inspektoren stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen Ratschläge für den sicheren Umgang mit diesen Produkten am Arbeitsplatz zu geben.

AMA - Abteilung Arbeitsmarkt

Arbeitsinspektorat

Bd de Pérolles 25

1701 Freiburg

Tel.: 026 305 96 75

E-Mail: ict@fr.ch

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Chemikalien am Arbeitsplatz
Chemikalien am Arbeitsplatz © Alle Rechte vorbehalten
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Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für den Arbeitsmarkt

Letzte Änderung: 11.04.2023

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