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Kleine Pokerturniere

  • Leistung
Lead

Begriff: Kleine Pokerturniere, die nicht automatisiert, nicht interkantonal und nicht online durchgeführt werden.

Bewilligung

Wer ein kleines Pokerturnier (Kleinspiel) durchführen will, muss bei der kantonalen Aufsichts- und Vollzugsbehörde eine Bewilligung beantragen.

Als regelmässige Turniere gelten kleine Pokerturniere, deren Veranstalterin oder Veranstalter mindestens zwölf Turniere pro Jahr durchführt oder die an einem Ort stattfinden, an dem mindestens zwölf Turniere pro Jahr veranstaltet werden.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Juristische Person nach Schweizer Recht
  • Guter Leumund
  • Gewähr bieten für eine transparente und einwandfreie Geschäfts- und Spieldurchführung
  • Konzept, das sicherstellt, dass das Spiel sicher und auf transparente Weise durchgeführt wird und dass von ihm nur eine geringe Gefahr des exzessiven Geldspiels, der Kriminalität und der Geldwäscherei ausgeht.
  • Den Spielerinnen und Spielern die nötigen Informationen für die Teilnahme am Spiel und Informationen zur Prävention von exzessivem Geldspiel klar erkennbar zur Verfügung stellen.
  • Dauer: Jede Bewilligung gilt höchstens für die Dauer von sechs Monaten.

Gesuchsverfahren

Das Gesuch für die Durchführung eines kleinen Pokerturniers ist schriftlich an das Amt zu richten; folgende Unterlagen und Auskünfte sind beizulegen:

  • Name der gesuchstellenden juristischen Person;
  • ein Handelsregisterauszug;
  • eine Bestätigung des Betreibungsamtes am Sitz der gesuchstellenden Person für die letzten fünf Jahre, wonach gegen die gesuchstellende Person keine Verlustscheine bestehen;
  • die Identität und die vollständigen Kontaktdaten der Turnierveranstalterinnen und Turnierveranstalter;
  • ein Strafregisterauszug für jede Veranstalterin und jeden Veranstalter;
  • eine Bestätigung der Betreibungsämter der Wohngemeinden aller Veranstalterinnen und Veranstalter für die letzten fünf Jahre, wonach gegen die Veranstalterinnen und Veranstalter keine Verlustscheine bestehen;
  • der Name und die Adresse aller Orte, an denen das Turnier stattfinden soll, und die schriftliche Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers;
  • der Durchführungszeitraum sowie die Daten und Uhrzeiten des Turniers;
  • der Spielablauf und die Spielregeln;
  • die Informationen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Geldspiel.

Für regelmässige Turniere sind dem Gesuch folgende Unterlagen beizulegen:

  • ein Plan mit konkreten Massnahmen gegen das exzessive Geldspiel und illegale Spiele;
  • ein Konzept für die regelmässige Schulung des Personals;
  • ein System, mit dem den Veranstalterinnen und Veranstaltern und dem Personal die Teilnahme am Turnier verboten wird;
  • ein System zur Rückverfolgung der Spielerinnen und Spieler.

Bedingungen für die Durchführung eines kleinen Pokerturniers

  • Die Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist begrenzt; diese spielen gegeneinander.
  • Das Startgeld ist tief und steht in einem angemessenen Verhältnis zur Turnierdauer.
  • Die Summe der Spielgewinne entspricht der Summe der Startgelder.
  • Das Spiel wird in einer öffentlich zugänglichen Örtlichkeit gespielt.
  • Den Spielerinnen und Spielern werden die Spielregeln und Informationen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Geldspiel zur Verfügung gestellt.

Für kleine Pokerturniere gelten die folgenden Höchstbeträge

  • 200 Franken für das Startgeld
  • 20 000 Franken für die Summe aller Stargelder

Pro Tag und Durchführungsort gelten bei einem Turnier die folgenden Höchstbeträge

  • 300 Franken für die Summe der Startgelder einer Spielerin oder eines Spielers in allen Turnieren;
  • 30 000 Franken für die Summe aller Startgelder aller Turniere.

An ein und demselben Durchführungsort werden höchstens vier Pokerturnier pro Tag bewilligt.

Schutz von Minderjährigen

Personen, die das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nicht an kleinen Pokerturnieren teilnehmen.

Frist

Das Bewilligungsgesuch muss spätestens sechzig Tage vor Beginn der Turnierdurchführung gestellt werden.

Gebühren

  • Für die Erteilung einer Bewilligung für die Durchführung eines gelegentlichen kleinen Pokerturniers wird eine Gebühr von 150 Franken erhoben.
  • Für die Erteilung einer halbjährlichen Bewilligung für die Durchführung eines regelmässigen kleinen Pokerturniers wird eine Gebühr von 1000 Franken erhoben.

Documents liés

  • Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (PDF, 202.37k)
  • Bundesverordnung vom 7. November 2018 über Geldspiele (PDF, 213.19k)
  • Geldspielgesetz vom 17. September 2020 (PDF, 774.21k)
  • Geldspielverordnung vom 14. Dezember 2020 (PDF, 364.75k)
  • D_Demande Poker_V_17.05.2021 (PDF, 97.06k)
  • Amt für Gewerbepolizei
  • Geldspiele
    • Kleine Pokerturniere

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Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Gewerbepolizei

Letzte Änderung: 23.05.2025

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