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Patent K für eine kurze Dauer

  • Leistung
Lead

Das Patent K wird für eine Veranstaltung von kurzer Dauer erteilt, z. B. eine Messe, eine Kermesse, eine Versammlung, eine Sportveranstaltung oder ein Volksfest. Es überträgt die im Ausführungsreglement in groben Zügen festgelegten Rechte und Pflichten.

Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit dem Patent K für eine kurze Dauer

Das Patent K wird für eine Veranstaltung von kurzer Dauer erteilt, z. B. eine Messe, eine Kermesse, eine Versammlung, eine Sportveranstaltung oder ein Volksfest. Es überträgt die im Ausführungsreglement in groben Zügen festgelegten Rechte und Pflichten.



Die entsprechende Bewilligung wird vom Oberamtmann erteilt.

(KONTAKTANGABEN DER OBERÄMTER)

Dokumente

Formulaire de demande d’autorisation d’utiliser un laser (DOC, 33.5k)

Externe Links

  • SCHWEIZERISCHES STRAFREGISTER
  • JUGENDSCHUTZ
  • Gesetz über die öffentlichen Gaststätten vom 24. September 1991 (ÖGG)
  • Reglement über die öffentlichen Gaststätten (ÖGR)
  • Richtlinien vom 11. Dezember 2012 für den Bau und die Einrichtung von öffentlichen Gaststätten

Technische Bedingungen für die Erteilung des Patentes K


Jeder Betrieb muss den in der Spezialgesetzgebung auf dem Gebiet der Bau-, Feuer- und Gesundheitspolizei vorgesehenen Anforderungen für Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene genügen. Die Bedingungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes bleiben vorbehalten.

Einige praktische Informationen

Die Betriebsabgabe für ein Patent K  wird gemäss einer Tarifskala der Oberämter festgesetzt. Sie beträgt zwischen Fr. 30.-- und Fr. 4000.--. 

Sicherheitsdienst



Die Betriebsführer öffentlicher Gaststätten haben die Möglichkeit, ihr eigenes Sicherheitspersonal anzustellen. Sie können auch ein gemäss dem Westschweizer Konkordat in diesem Bereich bewilligtes Sicherheitsunternehmen beauftragen. Für mehr Informationen klicken Sie auf diesen Text.

Betrieb von Laseranlagen

Der Betrieb von Laseranlangen im Innern einer öffentlichen Gaststätte bedarf einer Bewilligung. Das entsprechende Gesuch ist mindestens 30 Tage vor der ersten Benützung der Anlange beim Amt für Umwelt, Route de la Fonderie 2, in Freiburg, einzureichen. Benützen Sie für das Gesuch das hier verlinkte Formular.

  • Amt für Gewerbepolizei
  • Geldspiele
  • Patent A für das Hotelleriegewerbe
  • Patent B für einen Betrieb mit Alkohol
  • Patent C für einen Betrieb ohne Alkohol
  • Patent D für eine Diskothek oder ein Kabarett
  • Patent F für durchgehende Restauration
  • Patent G für einen Betrieb, der einem Lebensmittelgeschäft angegliedert ist
  • Patent K für eine kurze Dauer

  • Patent U für eine Bar, die von einem Prostitutions-Salon abhängig ist
  • Patent V für eine fahrende Küche
  • Reisende
  • Traiteurpatent
  • Zusatzpatent E für eine Hotelbar
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Gewerbepolizei

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Gewerbepolizei

Letzte Änderung: 23.05.2025

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