Eine breite Palette von Förderbeiträgen
Die Förderbeiträge werden gewährt für die Durchführung eines Energieaudits der technischen Anlagen, die Einrichtung einer Fernüberwachung der Wärmeerzeugung und Lüftung, die optimale Regelung der Wärmeerzeugung und der Lüftung, den Ausgleich der Heizkreise und den Einbau eines prädiktiven Regulierungssystems für die Heizung.
Die Förderbeiträge reduzieren die Kosten der Optimierungsmassnahmen und steigern den Wert der Gebäude. Um von diesem doppelten Vorteil zu profitieren, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer akkreditierte Installateurinnen und Installateure sowie Planerinnen und Planer beiziehen. Die aktuelle Liste dieser Fachpersonen befindet sich auf der Website von Suissetec Freiburg. Mit dem Verein wurde eine Partnerschaft für die Umsetzung dieses Programms abgeschlossen.
Die Förderbeiträge belaufen sich auf 50 % der Investitionskosten, höchstens jedoch auf 6000 Franken pro Gebäude. Die Eigentümerinnen und Eigentümer reichen Ihr Gesuch beim Amt für Energie ein.
Die Förderbeiträge werden im Rahmen der Massnahme E.2.3. «Energie und Gebäude, Optimierung der Wärmeerzeugungssysteme» des kantonalen Klimaplans gewährt. Sie sind Teil der Finanzhilfen gemäss dem kantonalen Klimagesetz (SGF 815.1 ) und der Verordnung über einen Förderbeitrag zugunsten von energetischen Optimierungsmassnahmen (SGF 770.12 ).