Die Wende hin zu sauberen erneuerbaren Energien schreitet im Kanton mit grossen Schritten voran. Neue Heizungsanlagen werden mit erneuerbaren Energien betrieben und bei der Stromerzeugung verzeichnet die Fotovoltaik ein sehr starkes Wachstum. Diese Entwicklung wird unterstützt mit Förderbeiträgen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden. Der Einbau einer Fotovoltaikanlage oder einer Wärmepumpe wird jedoch nicht immer fachgerecht durchgeführt, so dass die Eigentümerinnen und Eigentümer manchmal eine Überraschung erleben. Das Amt für Energie weist hier auf einige Punkte hin, die Sie beachten sollten, um Enttäuschungen zu vermeiden.
Falsche Werbung, nicht ausgeführte Aufträge, unfertige Anlagen, Mängel, Anlagen, die nicht den Anforderungen für Förderbeiträge entsprechen oder Ausführung der Arbeiten, ohne Fördermittel beantragt zu haben: Auf dem Markt für erneuerbare Energien und insbesondere auf dem Markt für Fotovoltaikanlagen und Wärmepumpen, die beide einem starken Wettbewerb ausgesetzt sind, kann es viele Stolpersteine geben.
Das grosse Entwicklungspotenzial zieht Unternehmen an, die sich nicht unbedingt an die geltenden Regeln hinsichtlich der Qualität und des Vorgehens halten. Das Amt für Energie kann bestimmte Situationen anzeigen, die häufig unter das Privatrecht fallen, aber die Verfahren dauern lange und die Fristen benachteiligen Marktteilnehmer, die sich an die Regeln halten.
Eigentümer sollten daher ihre Bedürfnisse sorgfältig prüfen. Eine Gratis-Impulsberatung durch das Programm «Erneuerbar heizen» von EnergieSchweiz oder ein GEAK-Gutachten (Kantonaler Gebäudeenergieausweis) helfen ihnen bei der Planung. Danach muss der Anbieter sorgfältig ausgewählt werden, um die Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass Sie die Förderbeiträge erhalten.
Die richtige Wahl Ihres Installateurs
Der Besuch einer Website reicht eindeutig nicht aus. Es lohnt sich, mindestens drei Unternehmen zu kontaktieren, nach Referenzen zu fragen, vielleicht sogar ein Gespräch in der Niederlassung zu führen und die Anlagen zu besichtigen. Vorteilhaft ist auch, auf kurze Wege zu achten, wie z.B. dass der Kundendienst im Pannenfall aus der Nähe operiert.
Im Bereich der Fotovoltaik veröffentlicht der Verband Swissolar auf seiner Website eine Liste von Unternehmen, die das Qualitätslabel "Solarprofi" erhalten haben. Im Bereich der Wärmepumpen liefert die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) eine Liste von Unternehmen und zertifizierten Fachpersonen auf diesem Gebiet.
Üblicherweise werden Angebote von drei zertifizierten Unternehmen eingeholt. Eine korrekte Offerte sollte insbesondere die möglichen Förderbeiträge von Bund, Kanton und Gemeinde einbeziehen. Um die Wahl des Solarinstallateurs zu erleichtern, bietet das Programm EnergieSchweiz eine kostenlose Offertprüfung an: Solar-Offerte-Check. Die FWS bietet ihrerseits eine kostenlose Beratung für ein erstes Gespräch an. Sie bietet auch eine Projektbegleitung, die jedoch kostenpflichtig ist.
Baugesuch und Förderantrag
Für den Einbau einer Wärmepumpe ist eine Baubewilligung nötig. Für den Einbau einer Fotovoltaikanlage wird entweder eine Baubewilligung verlangt, oder es genügt eine Mitteilung an die Gemeinde. Die Gemeinden informieren über das anwendbare Verfahren. Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen mit dem gewählten Unternehmen klären, welche Schritte zu unternehmen sind und vor allem, wer die Schritte unternimmt.
Dasselbe gilt für die Einreichung der Förderanträge. Bei Wärmepumpen kann mit den Arbeiten erst begonnen werden, wenn die Anträge eingereicht und die Beitragszusicherungen erteilt worden sind. Um Beiträge zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese sind in der Broschüre des Freiburger Gebäudeprogramms zusammengefasst. Die Beiträge für Fotovoltaikanlagen werden von Pronovo gewährt, einer Tochtergesellschaft von Swissgrid, die für die Umsetzung der Bundesprogramme zur Förderung erneuerbarer Energien zuständig ist.
Auf jeden Fall ist es ratsam, die Bonität des Unternehmens zu prüfen, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, indem Sie beispielsweise beim Betreibungs- und Konkursamt einen Betreibungsregisterauszug anfordern. Wenn das Unternehmen eine oder mehrere Vorauszahlungen verlangt, muss darauf geachtet werden, dass sie verhältnismässig sind.
Die Beachtung der oben aufgeführten Empfehlungen kann helfen, Enttäuschungen zu vermeiden.
Dokumentation
Förderbeiträge:
Das Freiburger Gebäudeprogramm
Referenzseiten:
EnergieSchweiz: In sieben Schritten zu Ihrer Solaranlage
EnergieSchweiz: Wärmepumpen: Klimafreundlich heizen mit Erd- und Umgebungswärme