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Aufsicht und Verwaltung

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Die Aufsicht über die richterliche Gewalt und die Staatsanwaltschaft wird vom Justizrat getätigt, der gegenüber der gesetzgebenden, vollziehenden und richterlichen Gewalt unabhängig ist.

Aufsicht

Der Justizrat übt die Aufsicht über die richterliche Gewalt und die Staatsanwaltschaft aus. Er ist gegenüber der gesetzgebenden, der vollziehenden und der richterlichen Gewalt unabhängig. Er befasst sich mit der administrativen und disziplinarischen Aufsicht. Die administrative Aufsicht beinhaltet die Prüfung der Jahresberichte und die jährliche Inspektion der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Die administrative Aufsicht über die erstinstanzlichen Gerichtsbehörden kann für eine begrenzte Zeit dem Kantonsgericht übertragen werden. Der Justizrat nimmt zuhanden des Grossen Rates Stellung zu Bewerbungen für die Stellen der richterlichen Gewalt und der Staatsanwaltschaft. Weiter kann er gegenüber den Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft Weisungen erlassen, Instruktionen erteilen und andere notwendige Massnahmen treffen.



Der Justizrat besteht aus neun vom Grossen Rat bezeichneten Mitgliedern, nämlich einem Mitglied des Grossen Rates, einem Mitglied des Staatsrats, einem Mitglied des Kantonsgerichts, einem Mitglied des Freiburger Anwaltsverbandes, einer ordentlichen Professorin oder einem ordentlichen Professor der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität, einem Mitglied der Staatsanwaltschaft, einem Mitglied der erstinstanzlichen Gerichtsbehörden und zwei vom Justizrat selber vorgeschlagene Mitgliedern.



Die Justizkommission ist eine beständige Kommission des Grossen Rates. Sie prüft Berichte, die der Justizrat dem Grossen Rat unterbreitet, bereitet die richterlichen Wahlen und Entscheide vor, die die Richterinnen und Richter betreffen, und prüft nach Anhören des Justizrates und gegebenenfalls des Staatsrates die Petitionen, die den Justizbereich anbelangen.

 

Verwaltung

Das Amt für Justiz ist an der Verwaltung des Personals der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft beteiligt. Es verwaltet das Budget.



Es ist mit der Vorbereitung und der Umsetzung jener Gesetze betraut, welche die richterliche Gewalt und die Staatsanwaltschaft betreffen.

 

Adressen

Justizrat

Liebfrauenplatz 8

Postfach 618

1701 Freiburg

T +41 26 305 90 20



Justizkommission

Rue de la Poste 1

1701 Freiburg

T +41 305 10 53



Amt für Justiz

Grand-Rue 27

Postfach 617

1701 Freiburg

T +41 26 305 14 11

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Kontaktinformation

Herausgegeben von Gerichtsbehörden

Letzte Änderung: 16.04.2018

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