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  • Der Staatsrat schliesst sich dem «Projekt bis» der parlamentarischen Kommission zur Prüfung des Projektes DAOS an

Der Staatsrat schliesst sich dem «Projekt bis» der parlamentarischen Kommission zur Prüfung des Projektes DAOS an

  • Medienmitteilung

Im Rahmen des Projekts zur digitalen Ausstattung der obligatorischen Schule (DAOS) schliesst sich der Staatsrat dem «Projekt bis» der parlamentarischen Kommission an, welches in der Medienmitteilung vom 25. April 2025 vorgestellt wurde. Er dankt den Kommissionsmitgliedern für diesen konstruktiven Vorschlag, korrigiert jedoch die Aussage, dass das Projekt für den Kanton weniger kostspielig sein werde als das Projekt DAOS mit Steuerverschiebung. Im Rahmen des Vorentwurfs des Gesetzes zur Sanierung der Staatsfinanzen müssen zusätzliche Lösungen gefunden werden.

Veröffentlicht am 14. Mai 2025 - 10h50

In seiner Sitzung vom 13. Mai 2025 schloss sich der Staatsrat den Änderungen des «Projekt bis» an, die von der Ad-hoc-Kommission des Grossen Rates (ParlVer) vorgeschlagen worden waren, die mit der Prüfung der Vorlage zur Änderung des Schulgesetzes über die Übernahme der Finanzierung und Verwaltung des Informatikparks der obligatorischen Schule (1H-11H) – ENEO / DAOS durch den Kanton beauftragt worden war.

Indes beträgt der Betrag des Projekts DAOS zulasten des Kantons 59.9 Mio. Franken über 5 Jahre. Während das «Projekt bis» ParlVer auf einen Betrag von 32.5 bis 35.2 Mio. Franken über 5 Jahre geschätzt wird. Die jährlichen DAOS-Betriebskosten stiegen auf 13.1 Mio. Franken pro Jahr und wurden dank der Steuerverschiebung durch äquivalente Einnahmen gedeckt. Jene des «Projekts bis» ParlVer werden ihrerseits auf 7.3 bis 7.9 Mio. Franken geschätzt. Diese Ausgabe wird jedoch nicht durch Steuereinnahmen gedeckt. Die realen Kosten des «Projekts bis» ParlVer sind damit für den Kanton höher.

Die Einführung der Steuerverschiebung im Projekt DAOS stellte sicher, dass die Übertragung von Lasten von den Gemeinden auf den Kanton durch eine entsprechende Steuerverschiebung abgedeckt wird. Der Verzicht der parlamentarischen Kommission auf die Steuerverschiebung führt dazu, dass der Kanton die gesamten zusätzlichen Ausgaben ohne Kompensation zu tragen hat. Dies verschlechtert die finanzielle Situation des Staates. Im Rahmen des Plans zur Sanierung der Staatsfinanzen, der sich aktuell in der Vernehmlassung befindet, müssen Lösungen gefunden werden. 

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Herausgegeben von Staatsrat des Kantons Freiburg

Letzte Änderung: 14.05.2025 - 19h00

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