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  • Der Staatsrat nimmt mit Befriedigung die Schlussfolgerungen des Expertenberichts über die Panne beim zweiten Wahlgang der Eidgenössischen Wahlen vom 10. November 2019 zur Kenntnis

Der Staatsrat nimmt mit Befriedigung die Schlussfolgerungen des Expertenberichts über die Panne beim zweiten Wahlgang der Eidgenössischen Wahlen vom 10. November 2019 zur Kenntnis

  • Medienmitteilung

Der Staatsrat hat den vom Grossen Rat nach dem Vorfall vom 10. November 2019 angeforderten Expertenbericht zur Anwendung SyGEV zur Kenntnis genommen. Er ist sowohl mit den Schlussfolgerungen des SyGEV-Performance-Audits als auch den Massnahmen, die von den Ämtern des Staates sowohl bezüglich des Anwendungsmanagements als auch beim Kommunikations- und Krisenmanagement-Konzept gezogen und umgesetzt wurden, zufrieden.

Veröffentlicht am 30. Dezember 2020 - 08h55

Der Staatsrat überweist dem Grossen Rat seinen Bericht zum Auftrag Mauron Pierre, Piller Benoît, Dafflon Hubert, Collomb Eric, Wüthrich Peter, Dorthe Sébastien, Peiry Stéphane, Kolly Nicolas, Rey Benoît, Marmier Bruno - Wahlen vom 10. November 2019. Er nimmt mit Zufriedenheit Kenntnis von den Schlussfolgerungen des SyGEV-Performance-Audits, das von einem unabhängigen Expertenunternehmen durchgeführt wurde, und ebenso von den Folgemassnahmen, die von den Ämtern des Staates sowohl bezüglich des Anwendungsmanagements als auch bezüglich der Kommunikation und des Krisenmanagement-Konzepts umgesetzt wurden.

Dieser Bericht aufgrund eines Auftrags ermöglicht es dem Staatsrat, dem Grossen Rat eine Gesamtschau über die Resultate des Performance-Audits und die ausgehend von diesem ergriffenen Massnahmen zu präsentieren; mit Letzteren soll ein neuer Vorfall im Zusammenhang mit der Software zur Verwaltung der Wahlen und Abstimmungen verhindert oder zumindest die Auswirkungen eines solchen minimiert werden.

Die Regierung konnte überdies feststellen, dass das Problem, das vor Kurzem bei den Gemeindewahlen im Kanton Neuenburg auftrat, trotz der ähnlichen Auswirkungen keine gemeinsame Ursache mit der Freiburger SyGEV-Implementierung hat, sondern allenfalls lediglich die Sensibilität der öffentlichen Meinung für die Anwendung zur Verwaltung von Wahlen und Abstimmungen bestätigt.

Obwohl sich der Staatsrat bewusst ist, dass es kein Nullrisiko im Zusammenhang mit einer IT-Panne gibt, ist er zuversichtlich, dass alle geeigneten Massnahmen getroffen wurden, damit unser Kanton das Wahljahr 2021 unter dem Gesichtspunkt der Abwicklung der Abstimmungs- und Wahlprozesse gelassen angehen kann.

Documents liés

  • Wahlen vom 10. November 2019 (Bericht zum Auftrag 2019-GC-185) (PDF, 663.55k)
  • Zuverlässigkeit des IT-Systems für die Wahlen 2021 im Kanton Freiburg (Antwort des Staatsrats) (PDF, 203.57k)
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Volksabstimmung vom 27. September 2020 © Alle Rechte vorbehalten
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Herausgegeben von Staatsrat des Kantons Freiburg

Letzte Änderung: 24.05.2022 - 15h19

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