Aufgrund der Ankündigung eines Referendums gegen das SKfG, das am 10. Oktober vom Grossen Rat angenommen wurde, entspricht der dem Parlament vorgelegte Voranschlagsentwurf für 2026 nicht mehr dem von der Verfassung geforderten Gleichgewicht. Der Staatsrat sah sich daher gezwungen, ihn zurückzuziehen. Darüber hinaus wird er keinen neuen Voranschlagsentwurf 2026 vorlegen, bis das Ergebnis des Referendums bekannt ist. Wenn das Referendum zustande kommt, wird die Bevölkerung am 26. April zur Abstimmung eingeladen. Angesichts der Bedeutung des Themas reduziert die Festlegung dieses Datums die Fristen auf ein Minimum.
Ein ausgeglichener Haushalt wird in der Verfassung vorgeschrieben. Die aussergewöhnliche Situation, die es erlaubt, von dieser Vorschrift des Gleichgewichts abzuweichen, ist nicht erfüllt. Denn der Kanton befindet sich nicht in einer Konjunkturkrise und hat nicht aussergewöhnliche Finanzbedürfnisse, die beispielsweise durch Katastrophen oder andere Ereignisse und Situationen mit aussergewöhnlichem Charakter verursacht werden.
Da bis zum 31. Dezember kein vom Grossen Rat verabschiedeter Voranschlag für 2026 vorliegt, darf der Staatsrat nur die Ausgaben tätigen, die für die Verwaltungstätigkeit und die Realisierung laufender Investitionen unerlässlich sind, und zwar auf der Grundlage des Voranschlags 2025, d.h. des letzten vom Grossen Rat genehmigten Voranschlags. Derzeit wird analysiert, was als unverzichtbare Ausgaben definiert werden kann, und welche Auswirkungen dies hat. Der Staatsrat wird darüber in absehbarer Zeit kommunizieren, insbesondere in Bezug auf die Gemeinden und die Subventionsempfängerinnen und -empfänger.
Der Staatsrat prognostizierte für 2026 trotz der Sanierungsmassnahmen ein Wachstum von etwa 150 Millionen im Vergleich zum Voranschlag 2025. Dies wird bei einem Jahresbeginn ohne Voranschlag offensichtlich nicht der Fall sein, was auch für den Staat und seine Partner zahlreiche Unsicherheiten und Schwierigkeiten zur Folge hat. Die minimale Funktionsfähigkeit des Staates wird dennoch gewährleistet, aber seine Entwicklung wird stark beeinträchtigt, mit schmerzhaften Folgen für Investitionen, Personal, Leistungen für die Bevölkerung und Überlastung der Verwaltung.