Im Kanton Freiburg ist die Jagd vom 1. September 2020 bis 15. Februar 2021 gestattet (ausser zusätzlicher Jagden).
Jagd
Das Gesetz vom 14. November 1996 über die Jagd sowie den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (JaG), dessen Jagdverordnung vom 6. Juni 2016 (JaV), und die Verordnung vom 21. Juni 2016 über den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (SchutzV) setzen die allgemeinen Bestimmungen der Jagd fest.
Die Jährliche Verordnung ILFD über die Planung der Jagdsaison (PlanV), erläutert die Details zur Jagd.
Jagdpatent
Bestellung der Jagdpatente 2020Einschreibeformular für die Zuteilung eines Hochsitzes für die Jagd auf das Wildschwein 2020
Einschreibeformular für die Zuteilung eines Hochsitzes für die Jagd auf das Wildschwein 2020Bestellung der Kormoran-Jagdpatent (Berufsfischern)
Bestellung der Kormoran-Jagdpatent (Berufsfischern)Ausbildung der Jägerkandidatinnen und Jägerkandidaten
Wer im Kanton Freiburg jagen will, muss die Jägerprüfung bestehen. Diese wird vom Amt für Wald und Natur (WNA) alle 2 Jahre durchgeführt.
Schiessnachweis
Periodisch müssen die Freiburger Jäger ihren Treffsicherheitsnachweis erfüllen. Im Kanton werden sowohl der kantonale als auch der nationale Treffsicherheitsnachweis anerkannt.
Jagdstatistik
Informationen gemäss Jagdstatistiken.
Jagd auf die Gämse - Auslosung
Die Frage ist nicht, zu wissen welche Gämse wir jagen wollen, sondern welche Abschüsse möglich sind um eine gesunde Population mit einer sozialen Struktur und einem möglichst natürlichen Alter zu gewährleisten.
Gesetzesbestimmungen
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Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Elias Pesenti
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 30
Email
Letzte Änderung : 02/03/2021