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Regulierungsabschüsse

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Informationen zu Regulierungsabschüssen

Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil (1C_243/2019) entschieden, dass die Jagd innerhalb von Jagdbanngebieten und Zugvogelreservaten aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Art. 11 JSG) verboten ist. Die zuständigen kantonalen Dienste können jedoch den Abschuss von nicht geschützten Tieren in diesen Gebieten bewilligen, wenn dies erforderlich ist:

  • Schutz der Lebensräume
  • Erhalt der Artenvielfalt
  • jagdliche Gründe
  • Vermeidung erheblicher Wildschäden

Dies erfordert zum einen, dass die Massnahme individuell auf den Verursacher zugeschnitten ist und sich auf einzelne und genau definierte Tiere bezieht. Insbesondere muss das Geschlecht, das Alter und andere Merkmale der zu erlegenden Tiere angegeben werden. Darüber hinaus muss auch festgelegt werden, in welchem Gebiet, während welcher Zeit und mit welchen Mitteln der Abschuss erfolgen soll.

Laut Bundesgericht müssen die Schutzziele und die Bedeutung eines Schutzgebiets berücksichtigt werden, ebenso wie z. B. stark gefährdete Arten sowie jene, die sensibel auf Störungen reagieren. Die zu ergreifenden Massnahmen müssen im Hinblick auf die Schutzziele so konzipiert werden, dass die Störung anderer (geschützter) Arten, die in dem Gebiet leben, auf ein Minimum reduziert wird.

Aus diesem Grund führt der Kanton Freiburg Regulierungsabschüsse in 3 Naturschutzgebieten des Kantons durch:

  1. Naturschutzgebiet Fanel - Chablais-de-Cudrefin - Pointe-de-Marin;
  2. Naturschutzgebiet Chevroux-Portalban;
  3. Naturschutzgebiet Chablais, Murtensee.

Regulierungsabschüsse sind für die laufende Jagdsaison nur für Personen mit einem gültigen Jagdpatent für die Jagd auf das Wildschwein gestattet (Patent D). Diese Abschüsse verursachen keine zusätzlichen Kosten für die Jägerinnen und Jäger. 

Für das Naturschutzgebiet Chevroux-Portalban

Personen, die an Regulierungsabschüssen in diesem Naturschutzgebiet interessiert sind, müssen sich für die Verlosung über das Formular "Anmeldung für die Zuteilung eines Hochsitzes für die Wildschweinjagd", welches zu gegebener Zeit auf der Seite "Jagd" verfügbar ist, anmelden.

Für die Naturschutzgebiete Fanel-Chablais-de-Cudrefin-Pointe-de-Marin und Chablais, Murtensee

Personen, die an Regulierungsabschüssen in diesen beiden Naturschutzgebieten interessiert sind, müssen ihren Hochsitz, der vom Amt für Wald und Natur bereitgestellt wird, über den Link unten auf dieser Internetseite reservieren.

Die Reservierungen sind am Vortag der Jagdtage von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr möglich. Pro Hochsitz und Tag ist nur eine Anmeldung möglich. Um das Störungspotenzial und den Abschussdruck analysieren zu können, sind die Nutzer des Hochsitzes verpflichtet, bei ihrer Ankunft und vor ihrer Abreise den QR-Code zu scannen, der sich im Inneren des Hochsitzes befindet.

 

Reservation Hochsitze

Download (Zufahrtsstrassen)

  • Hochsitz SFN_01
  • Hochsitz SFN_02
  • Hochsitz SFN_03
  • Hochsitz SFN_04
  • Hochsitz SFN_05

Gesetzesbestimmungen

  • Wichtigste kantonale Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd
  • Eidgenössische Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd

Kontakt zum Thema

Ansprechperson: Elias Pesenti

Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez

Tel. 026 305 23 30
Email

 

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Hochsitz WNA
Hochsitz WNA © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Amt für Wald und Natur

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Wald und Natur

Letzte Änderung: 07.12.2023

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