Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil (1C_243/2019) entschieden, dass die Jagd innerhalb von Jagdbanngebieten und Zugvogelreservaten aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Art. 11 JSG) verboten ist. Die zuständigen kantonalen Dienste können jedoch den Abschuss von nicht geschützten Tieren in diesen Gebieten bewilligen, wenn dies erforderlich ist:
- Schutz der Lebensräume
- Erhalt der Artenvielfalt
- jagdliche Gründe
- Vermeidung erheblicher Wildschäden
Dies erfordert zum einen, dass die Massnahme individuell auf den Verursacher zugeschnitten ist und sich auf einzelne und genau definierte Tiere bezieht. Insbesondere muss das Geschlecht, das Alter und andere Merkmale der zu erlegenden Tiere angegeben werden. Darüber hinaus muss auch festgelegt werden, in welchem Gebiet, während welcher Zeit und mit welchen Mitteln der Abschuss erfolgen soll.
Laut Bundesgericht müssen die Schutzziele und die Bedeutung eines Schutzgebiets berücksichtigt werden, ebenso wie z. B. stark gefährdete Arten sowie jene, die sensibel auf Störungen reagieren. Die zu ergreifenden Massnahmen müssen im Hinblick auf die Schutzziele so konzipiert werden, dass die Störung anderer (geschützter) Arten, die in dem Gebiet leben, auf ein Minimum reduziert wird.
Aus diesem Grund führt der Kanton Freiburg unter Vorbehalt der Bewilligung des Bundesamts für Umwelt Regulierungsabschüsse in mehreren Naturschutzgebieten des Kantons durch.
Regulierungsabschüsse sind für die laufende Jagdsaison nur für Personen mit einem gültigen Jagdpatent für die Jagd gestattet. Diese Abschüsse verursachen keine zusätzlichen Kosten für die Jägerinnen und Jäger.
Nur das Schiessen im Ansitz ist erlaubt; es darf nur von den vom Amt bewilligten Hochsitzen aus durchgeführt werden.
Reservation
Gemäss der Verordnung über Regulierungsabschüsse in den Schutzgebieten (RegAbschV, SGF 922.15), müssen die Personen, die an Regulierungsabschüssen in den Naturschutzgebieten interessiert sind, ihren vom Amt für Wald und Natur bereitgestellten Hochsitz, über den untenstehendenLink auf dieser Internetseite reservieren.
Die Reservierungen sind am Vortag der Jagdtage von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr möglich. Pro Hochsitz und Tag ist nur eine Anmeldung möglich. Um das Störungspotenzial und den Abschussdruck analysieren zu können, sind die Nutzer des Hochsitzes verpflichtet, bei ihrer Ankunft und vor ihrer Abreise den QR-Code zu scannen, der sich im Inneren des Hochsitzes befindet.
Reservation HochsitzeDownload (Zufahrtsstrassen)
- Hochsitz SFN-01 - Wildschwein (PDF, 2.52MB)
- Hochsitz SFN_02 - Wildschwein (PDF, 2.95MB)
- Hochsitz SFN_03 - Wildschwein (PDF, 2.95MB)
- Hochsitz SFN_04 - Wildschwein (PDF, 2.53MB)
- Hochsitz SFN_05 - Wildschwein (PDF, 2.52MB)
- Hochsitz SFN_06 - Wildschwein (PDF, 2.53MB)
- Hochsitz SFN_07 - Wildschwein (PDF, 2.53MB)
- Hochsitz SFN_08 - Hirsch (PDF, 2.53MB)
- Hochsitz SFN_09 - Hirsch (PDF, 3.36MB)
- Hochsitz SFN_10 - Hirsch (PDF, 2.54MB)
Gesetzesbestimmungen
Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Elias Pesenti
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 30
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