Seit dem 1. Januar 2023 arbeiten der Staat und die Gemeinden im Rahmen des Programms DIGI-FR auf der Grundlage einer Vereinbarung über die Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Finanzierung der Digitalisierung öffentlicher Leistungen zusammen. Diese Vereinbarung, die als Pilotphase konzipiert ist, läuft am 31. Dezember 2026 aus. Der zur Vernehmlassung vorgelegte Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Grundsätze dieser Zusammenarbeit gesetzlich zu verankern, um deren Fortbestand zu sichern.
Die Änderung sieht insbesondere vor, dass die Gemeinden eine Stelle benennen, die sie gegenüber dem Staat in Fragen der digitalen kommunalen Leistungen vertritt. Der Entwurf präzisiert auch die Regeln für kommunale Leistungen, die über den virtuellen Schalter angeboten werden. Er verankert den Grundsatz der Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den Gemeinden im Gesetz und formalisiert den Rückgriff auf Vereinbarungen, die mit der sie vertretenden Einheit geschlossen werden.
Schliesslich regelt die Revision ausdrücklich die Kostenverteilung. Der Staat übernimmt die Bereitstellung des virtuellen Schalters sowie die für dessen Betrieb erforderlichen Basisdienste. Die Gemeinden tragen die Kosten für die Entwicklung und Bereitstellung ihrer eigenen digitalen Leistungen.
Die vorgeschlagene Änderung verursacht keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Staat und sieht keine Schaffung neuer Stellen vor. Sie kodifiziert eine bereits geltende Regelung und zielt darauf ab, einen stabilen und dauerhaften rechtlichen Rahmen für die kommunale digitale Verwaltung zu gewährleisten.