Der beantragte Kredit reiht sich ein in eine seit 1998 etablierte Praxis: Bereits vier vergleichbare Studienkredite wurden vom Grossen Rat in den Jahren 1998, 2006, 2013 und 2020 bewilligt. Diese ermöglichen es, neue Projekte anzustossen und laufende Planungen weiterzuführen.
Neue Anforderungen
Ab 2025 hat sich das kantonale Strassennetz durch die Übernahme von 43,3 Kilometern kommunaler Strassen erweitert, in Übereinstimmung mit dem Mobilitätsgesetz. Ab 2026 übernimmt der Kanton zudem – gemäss dieser neuen Gesetzgebung – die Verantwortung für die Planung und Umsetzung eines kantonalen Velonetzes. Der neue Kredit deckt deshalb sowohl Studien für das Strassennetz als auch umfangreiche Planungsarbeiten für Veloinfrastrukturen ab.
Breites Spektrum von Studien
Die Mittel dienen der Ausarbeitung zahlreicher technischer, planerischer und umweltbezogener Untersuchungen. Dazu gehören insbesondere:
- Sicherheitsstudien im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben
- Planungen für neue Veloverbindungen und Optimierungen bestehender Routen
- Abklärungen zu Naturgefahren, etwa Hanginstabilitäten oder Hochwasser
- Abklärungen zur Lärmsanierung und zur Anpassung von Strasseninfrastrukturen
- Umwelt- und Klimastudien, insbesondere zu Wasserhaushalt, Biodiversität und Anpassung an Veränderungen des Klimas
Diese Studien werden es ermöglichen, die Projekte so weit zu entwickeln, dass sie einen ausreichenden Reifegrad erreichen, um später Anträge auf Finanzmittel für ihre Realisierung zu stellen.
Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung
Die Studien tragen dazu bei, den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzer des kantonalen Strassennetzes, einschliesslich des kantonalen Velowegnetzes, gerecht zu werden und entsprechen damit auch den Zielen der Gesamtvision für das Mobilitätsinfrastrukturnetz und die Nachhaltigkeit des Kantons. Sie berücksichtigen Umweltaspekte, Klimaanpassung, Verkehrssicherheit, effiziente Ressourcennutzung sowie die Förderung aktiver Mobilität. Damit unterstützen sie eine langfristig ausgewogene, sichere und klimaverträgliche Verkehrsinfrastruktur. Und sie ermöglichen eine effiziente und kohärente Verwendung öffentlicher Finanzmittel.
Finanzierung und gesetzlicher Rahmen
Alle durch den Kredit ausgelösten Vergaben erfolgen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungsrechts. Der Kredit ist Teil der mittelfristigen Finanzplanung des Kantons und belastet das Personalbudget nicht. Aufgrund seiner Höhe bedarf der Kredit einer qualifizierten Mehrheit von 56 Stimmen im Grossen Rat.