Die Kirche des Kollegiums St. Michael ist ein national bedeutendes Baudenkmal und ein Juwel des Freiburger Kulturerbes. Sie ist Teil des Endes des 16. Jahrhunderts von den Jesuiten errichteten Komplexes auf dem Belzé-Hügel mitten in der Stadt Freiburg. Neben ihrer Bedeutung als Ort der Verehrung der Reliquien von Saint Pierre Canisius ist die Kirche seit Jahrzehnten ein beliebter Veranstaltungsort für Konzerte und kulturelle Anlässe, darunter das international renommierte Internationale Festival Geistlicher Musik (FIMS). Sie dient auch als idealer Rahmen für den Unterricht am Konservatorium und der Haute Ecole de Musique (HEMU) sowie für pädagogische Aktivitäten des Kollegiums selbst.
Alterungsspuren und Schäden
Die letzte umfassende Restaurierung fand Ende des 19. Jahrhunderts statt, seither gab es nur punktuelle Eingriffe. Aktuell zeigt das Innere der Kirche deutliche Alterungsspuren. Die technische Ausrüstung wie Beschallung und Beleuchtung ist mangelhaft und entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Eine Restaurierung ist unumgänglich, um Substanzverluste zu verhindern und dieses historische und religiöse Erbe zu bewahren.
Das geplante Projekt zielt darauf ab, die Infrastruktur und Ausstattung der Kirche an die heutigen Bedürfnisse und Nutzungen anzupassen. Es soll ein geeigneter Raum integriert werden, in dem Konzerte, Musikunterricht, Ausstellungen und ein Kartenverkauf stattfinden können. Die inzwischen abgebaute Orgel kann nicht mehr genutzt werden. Die Integration einer neuen Orgel wird im Rahmen des beantragten Kredits geprüft.
Das Projekt entspricht der Strategie des Staatsrates, das staatliche Baudenkmal von historischer und künstlerischer Bedeutung für die Bevölkerung aufzuwerten und die allgemeine Attraktivität des Kantons und seiner Regionen zu steigern. Die Restaurierung ist denn auch mehr als ein reines Kulturerbeprojekt. Sie stellt ein Bekenntnis zur Geschichte, Kultur und Wissensvermittlung dar und soll zur kulturellen und gesellschaftlichen Nachhaltigkeit beitragen.
Inbetriebnahme frühestens 2030
Der vorgeschlagene Studienkredit wird es ermöglichen, die notwendigen Phasen nach den Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) zu realisieren, einschliesslich Machbarkeitsstudie, Vorprojekt, Projekt und Ausschreibungen. Ziel ist es, auf dieser Grundlage 2028 den Antrag auf einen Verpflichtungskredit für das geplante Renovierungs-/Restaurierungsprojekt vorzulegen, wenn die Baugenehmigung vorliegt. Die Arbeiten könnten somit frühestens 2028 beginnen, wobei der Rhythmus des FIMS eingehalten wird, und eine Inbetriebnahme wäre 2030 möglich.