Der Entwurf basiert auf dem Vorentwurf, der zwischen dem 23. Juni und dem 18. September 2025 in der öffentlichen Vernehmlassung war. Die Stellungnahmen waren insgesamt positiv, insbesondere die des Freiburger Gemeindeverbands (FGV). Im Anschluss an die Vernehmlassung wurden ein paar Präzisierungen vorgenommen.
Grundlagen und Ziele der Revision
Mit der Revision werden mehrere parlamentarische Vorstösse umgesetzt:
- Mindestabstand zwischen Kiesgruben und Wohngebieten: Im Jahr 2025 hatte der Grosse Rat die Motion Savary/Lepori (2024-GC-174) teilweise angenommen und damit eine gesetzliche Grundlage gefordert, damit Materialabbaustandorte einen angemessenen Abstand zu Bauzonen mit Wohnnutzung einhalten. Im Gesetzesentwurf wurde bewusst kein fester Wert für den Mindestabstand festgelegt, was eine situationsgerechte Abwägung der Interessen auf lokaler Ebene ermöglicht und der Position des Staatsrats entspricht. Der Grundsatz wird in Artikel 154 Abs. 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) verankert. Der neue Sachplan Materialabbau (SaM) sieht zudem Abstände von 100 m zu Bauzonen und 50 m zu Gebäudegruppen ausserhalb der Bauzone vor – Werte, die sich in anderen Kantonen bewährt haben.
- Ersatzbeiträge für nicht realisierte Gemüsegärten: Infolge der Annahme der Motion Morand/Pasquier (2022-GC-66) werden Gemüsegärten in die Liste der Anlagen aufgenommen, für die ein Ersatzbeitrag verlangt werden kann, wenn sie von der Eigentümerschaft nicht verwirklicht werden, ähnlich wie dies bereits für Spielplätze und Parkplätze der Fall ist. Der Gesetzesentwurf ergänzt zu diesem Zweck Artikel 61 Abs. 2 RPBG.
- Übernahme der Kosten für die Umsetzung von Detailbebauungsplänen: In Umsetzung der Motion Morand/Fattebert (2021‑GC‑168) wird das RPBG angepasst, damit sich die Eigentümerschaft auch an jenen Kosten beteiligen, die nicht als Erschliessung im Sinne von Artikel 94 RPBG gelten (besonderer Baumbestand, Mobilitätsplan, gemeinsamer Parkplatz usw.).
- Einführung der elektronischen Signatur in den Baubewilligungsverfahren: Um dem Auftrag Bürdel/Gaillard (2022-GC-116) nachzukommen und der raschen Entwicklung der Informationsverarbeitungssysteme Rechnung zu tragen, werden das RPBG und das VRG angepasst, um eine zu 100 % elektronische Bearbeitung der Baubewilligungsgesuche zu gewährleisten (Digitalisierung).
Ergebnis der Vernehmlassung
In der Vernehmlassung fanden die meisten vorgeschlagenen Gesetzesänderungen deutliche Zustimmung – besonders vom FGV sowie von mehreren politischen Parteien und Berufsverbänden. Kontrovers war einzig die Frage der Mindestabstände zwischen Kiesgruben und Wohngebieten: Einige forderten feste Werte von 200 bis 300 m, andere lehnten eine gesetzliche Regelung vollständig ab. Als Resultat schlägt der Staatsrat einen klaren, aber flexiblen Rechtsrahmen vor, der sowohl Rechtssicherheit gewährleistet als auch den Handlungsspielraum der Gemeinden und Raumplanungsbehörden wahrt.
Das weitere Vorgehen
Nach der Annahme des Gesetzesentwurfs durch den Staatsrat wird das Dossier dem Grossen Rat überwiesen. Dieser befasst sich mit der Vorlage und entscheidet darüber; im Verlauf der parlamentarischen Beratungen können noch Anpassungen vorgenommen werden.