Dokumente in öffentlicher Vernehmlassung
Die Änderungsdossier kann ebenfalls bei den Oberämtern oder beim Bau- und Raumplanungsamt eingesehen werden. Der Sachplan Materialabbau ist nur online verfügbar.
Ihre Anmerkungen zum erwähnten Objekt sind bei dem Bau- und Raumplanungsamt bis zum 13. September 2024 per E-Mail an seca@fr.ch oder auf dem Postweg zukommen zu lassen.
Sachplan Materialabbau
Die Bevölkerung des Kantons Freiburg benötigt Infrastrukturen (Wohnungen, Schulen, ein Krankenhaus oder Verkehrswege usw.) und für deren Bau werden Materialien benötigt, wobei die Bevölkerung weiter wächst. Der Sachplan Materialabbau (SaM) ermöglicht es, die Nutzung der Freiburger Baumaterialvorkommen zu planen und zu steuern. Ziel ist es, die Versorgung sicherzustellen, um den Bedarf der Bevölkerung langfristig zu decken.
Der Sachplan Materialabbau in zwei Minuten erklärt:
Eine Revision, die sich für eine nachhaltige Entwicklung einsetzt
Parallel zu seiner ehrgeizigen Politik im Bereich des Recyclings von bestehenden Baumaterialien hat der Kanton Freiburg die Aufgabe, die lokale Produktion von neuen Baumaterialien sicherzustellen, um den Bedarf der Freiburger Bevölkerung zu decken. Die Revision des SaM verfolgt die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung, um die verschiedenen Interessen in Einklang zu bringen, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des kantonalen Richtplans.
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Schutz der Umwelt:
Die Revision des SaM verstärkt den Schutz der Umweltanliegen, insbesondere der Gewässerläufe und des Grundwassers.
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Lokale Produktion:
Mit der Produktion im Kanton bezweckt die Revision des SaM, den regionalen Bedarf zu decken, kurze Transportwege zu fördern und den Transport von Materialien aus anderen Kantonen oder sogar aus dem Ausland zu begrenzen. Sie reduziert somit den CO2-Fussabdruck der Freiburger Bauwirtschaft.
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Kiesgruben und Biodiversität:
Kiesgruben sind für bestimmte Vogel-, Amphibien- und Reptilienarten von erheblichem Interesse. Nachdem der Kiesabbau beendet ist, müssen die geschaffenen natürlichen Lebensräume dauerhaft erhalten werden.
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Materialtransport:
Neben einer lokalen Produktion, die es ermöglicht, den regionalen Bedarf zu decken, ist der Kanton im Hinblick auf die Nachhaltigkeit auch bestrebt, die Nutzung von Zügen oder saubereren Strassenfahrzeugen (alternative Treibstoffe, Elektromotor) als bevorzugtes Transportmittel für Baumaterialien zu verstärken. Diese Lösungen tragen dazu bei, die Umweltverschmutzung und die Belastung durch den Strassenverkehr zu verringern
Wozu dient der Sachplan Materialabbau (SaM)?
Die Bevölkerung des Kantons Freiburg benötigt Infrastrukturen (Wohnungen, Schulen, ein Krankenhaus oder Verkehrswege usw.) und für deren Bau werden Materialien benötigt, wobei die Bevölkerung weiter wächst. Der Sachplan Materialabbau (SaM) ermöglicht es, die Nutzung der Freiburger Baumaterialvorkommen zu planen und zu steuern. Ziel ist es, die Versorgung sicherzustellen, um den Bedarf der Bevölkerung langfristig zu decken.
Der SaM legt die prioritären Sektoren im Kanton Freiburg fest, in denen der Abbau von Baumaterialien erweitert oder ermöglicht werden soll. Nach Beendigung des Abbaus muss das Gebiet wieder seiner ursprünglichen Bestimmung zugeführt und der Natur, der Landwirtschaft oder dem Wald zurückgegeben werden. Baumaterialien sind Güter von öffentlichem Interesse. Sie müssen daher besonders sorgfältig verwaltet werden, um den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft des Kantons gerecht zu werden und gleichzeitig den öffentlichen und ökologischen Interessen einen hohen Stellenwert einzuräumen.
Planen bedeutet (noch) nicht nutzen
Im SaM werden die abbaubaren Standorte festgelegt. Die Entwicklung eines konkreten Projekts hängt anschliessend vom Willen des Betreibers und dem der Gemeinde ab. Diese entscheidet, ob eine neue Zone für Kiesabbau eingerichtet werden soll. Dass ein Standort im SaM verzeichnet ist, bedeutet also noch nicht, dass dort auch abgebaut wird.
Les secteurs du PSEM sont localisables sur la carte interactive ci-dessous. En cliquant sur un secteur prioritaire, vous accéderez à la fiche détaillée de ce secteur. Pour ouvrir la carte en plein écran, cliquez ici.
Fragen und Antworten
questions fréquentes
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Der revidierte SaM legt 18 prioritäre Sektoren im ganzen Kanton Freiburg fest, in denen der Abbau von Kies möglich wird, wenn die Gemeinde dies wünscht. Dass ein Standort im SaM verzeichnet ist, bedeutet noch nicht, dass dort auch abgebaut wird.
Für die Abbaustandorte sieht der revidierte SaM Massnahmen zur Begrenzung der Belastung durch Lärm oder Lastwagenverkehr vor, insbesondere indem auf die Entwicklung des Transports mit der Bahn oder mit saubereren Strassenfahrzeugen (alternative Treibstoffe, Elektromotor) gesetzt wird und die Anzahl der Fahrten begrenzt werden.
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Die Revision des SaM verstärkt den Schutz der Umwelt, insbesondere der Gewässerläufe und des Grundwassers. Kiesgruben sind zudem für bestimmte Vogel-, Amphibien- und Reptilienarten von erheblichem Interesse. Nachdem der Kiesabbau beendet ist, müssen die geschaffenen natürlichen Lebensräume dauerhaft erhalten werden. Umweltschutz- und Landschaftsschutzorganisationen wurden in den Lenkungsausschuss miteinbezogen, der die Revision des SaM begleitet hat.
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Ein Unternehmen, das eine Kiesgrube betreibt, erhält eine Abbaubewilligung für eine bestimmte Menge von Kies. Dies bedeutet, dass es abbauen darf, solange die bewilligte Menge noch nicht abgebaut worden ist. Je nach Lage auf dem Baumarkt kann diese Periode länger oder kürzer dauern.
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Die aktuelle Revision sieht den Bedarf des Kantons für die nächsten 25 Jahre vor und legt 18 prioritäre Sektoren fest. Der endgültige Entscheid, die Ortsplanung (OP) zu ändern oder nicht, um eine Zone für Kiesabbau zu ermöglichen, liegt bei den Gemeinden, aber der Kanton muss sicherstellen, dass der Bedarf gedeckt wird. Dieser wird auf 3 m3/Jahr/Einwohner/-in geschätzt.
Die Abbaumengen variieren stark von einem Abbaugebiet zum anderen. Daher ist es nicht möglich zu sagen, wie viele Sektoren abgebaut werden müssten, um den Bedarf des Kantons zu decken.
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Die Revision des SaM ändert nichts an den Zuständigkeiten der Gemeinden. Der Kanton ist dafür zuständig, die prioritären Standorte festzulegen und die Gemeinden entscheiden dann, ob sie auf eine Änderung ihrer OP eintreten oder nicht, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. In diesem Rahmen stellen die Gemeinden mit dem Betreiberunternehmen und ihrem Planungsbüro ein Dossier zur Änderung ihrer OP zusammen. Falls eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wird diese in das Dossier zur Änderung der OP integriert. Das Baubewilligungsgesuch, welches von den Gemeindebehörden begutachtet wird, muss gleichzeitig mit der Änderung der OP öffentlich aufgelegt werden.
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Gemäß Art. 165 und 167 RPBG überwacht die Gemeindebehörde die Einhaltung des Gesetzes, der Verordnungen, der Pläne und der Genehmigungsbedingungen. Im Falle von nicht konformen Arbeiten informiert diese das Oberamt. Auch die Organe (z. B. die kantonalen Dienststellen), die im Bewilligungsverfahren ein Gutachten abgeben mussten, sind befugt, diese Aufsicht auszuüben.
Seit 2010 sieht das RPBG eine verstärkte Kontrolle der Abbaustellen vor: Dies erfolgt einerseits durch den Jahresbericht (Art. 162 RPBG) und andererseits durch die Abbaubewilligung (Art. 155 RPBG), die alle fünf Jahre erneuert werden muss.
Das Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) ist für diese doppelte Überwachung zuständig: Es sorgt für die Übermittlung des Jahresberichts durch die Betreiber, der bei Bedarf der Sektion Natur und Landschaft des Amtes für Wald und Natur und dem Amt für Umwelt vorgelegt wird. Zudem koordiniert es die Erneuerung der Betriebsbewilligung mit den betroffenen Dienststellen.
Die Überwachung durch das BRPA und die Fachstellen umfasst keine systematischen Besuche der aktiv betriebenen Standorte.
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Chrom 6 (CrVI) ist kein geogenes Element, d.h. es kommt weder in den im Kanton Freiburg abgebauten Fels- und Kiesgesteinen noch in den für die Wiederherstellung der Standorte verwendeten Materialien (sauberes Aushubmaterial) natürlich vor. Daher ist für die Standorte der Materialgewinnung (Steinbrüche, Kiesgruben) keine qualitative Überwachung des Grundwassers in Bezug auf Chrom 6 erforderlich. In Bezug auf die Luftreinhaltung gibt das Bundesamt für Umwelt an, dass es nach aktuellem Wissensstand, in der Schweiz keine Chrom-6-Kontamination durch den im Materialabbau freigesetzten Staub gibt.
Chrom-6-Verunreinigungen des Grundwassers stehen in der Regel im Zusammenhang mit Zement oder anderen industriellen Rückständen. Das Grundwasser in der Umgebung von Typs B-Deponien, welche Abfälle mit Zement annehmen, wird auf Chrom-6 Kontamination überwacht.