Die gemessenen Substanzen
ARA mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe müssen 80 % der organischen Spurenstoffe im Abwasser entfernen können.
Der Reinigungsgrad wird anhand von 12 Substanzen gemessen, die regelmässig im Abwasser vorkommen. Diese wurden gezielt ausgewählt, da sie sich besonders gut zur Überwachung der Reinigungsleistung eignen. Es handelt sich dabei um 10 Medikamente und 2 Korrosionsschutzmittel, die typischerweise in Haushalten verwendet werden. Werden diese 12 Substanzen entfernt, bedeutet dies, dass auch zahlreiche weitere organische Spurenstoffe sowie deren toxischen Auswirkungen auf die Wasserlebewesen aus dem Abwasser entfernt werden.
Die Ergebnisse der ARA in Ecublens
Im Jahr 2024 hat das Amt für Umwelt einmal pro Monat Wasserproben vom Zu- und Ablauf der ARA analysiert, um die Reinigungsleistung zu überprüfen. Im Jahresdurchschnitt erreichte die ARA eine Reinigungsleistung von 90 % bezüglich Mikroverunreinigungen. Damit hat sie die geforderte Reinigungsleistung von 80 % für jede Probe deutlich übertroffen.
Kantonale Planung zur Elimination der Mikroverunreinigungen
Im Kanton Freiburg erfüllen 11 ARA die Kriterien der Gewässerschutzverordnung, die festlegt, welche Anlagen Mikroverunreinigungen entfernen müssen. Davon werden neben der ARA in Ecublens acht Weitere mit einer Stufe zur Entfernung von organischen Spurenstoffen ausgerüstet (Autigny, Freiburg*, Marly, Muntelier*, Pensier*, St-Aubin*, Villars-sur-Glâne* und Vuippens). Zwei weitere ARA werden an eine ARA angeschlossen, die mit einer Stufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen ausgerüstet wird (Kerzers* und Romont).
Derzeit haben sechs ARA (mit * in der obigen Liste gekennzeichnet) mit dem Verfahren zur Beantragung von Bundesbeiträgen begonnen - entweder für den Einbau neuer Anlagen zur Elimination von Mikroverunreinigungen oder für den Bau einer Anschlussleistung.