Im Kanton Freiburg kommt die Quaggamuschel im Neuenburger- und im Murtensee vor. Sie wurde in der Saane und ihren Seen sowie im Schwarzsee und im Lac de Monsalvens noch nicht nachgewiesen. Um ihre Ausbreitung von bereits besiedelten Seen in noch nicht besiedelte Gewässer so weit wie möglich zu verhindern, müssen schnell Massnahmen gegen diese Muscheln ergriffen werden.
Hauptverbreitungsvektor der Quaggamusche
Die Schweiz konzentriert ihre Massnahmen auf Freizeitschiffe. Es besteht Grund zur Annahme, dass sie der wichtigste Verbreitungsvektor zwischen den Binnengewässern sind. Die Organismen können am Rumpf, im Motor oder in Kühlwasserleitungen der Schiffe sowie durch Wassersport- und Angelausrüstung transportiert werden, wenn diese feucht sind oder stehendes Wasser mitbefördern.
Das Amt für Umwelt erinnert daran, dass es notwendig ist, sein Schiff vor dem Gewässerwechsel mit Hochdruck zu reinigen und die Kühlwasserleitungen des Motors mit Heisswasser zu spülen. Andernfalls wird empfohlen, auf die Verlegung des Schiffs zu verzichten.
Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe
Im Kanton Freiburg wird derzeit die Machbarkeit von Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Quaggamuschel sowie anderer invasiver gebietsfremder Arten geprüft, beispielsweise die Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe. Mehrere Kantone haben ihre Gesetzgebung bereits entsprechend angepasst.
Erhebliche wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen
Die Quaggamuschel kann wie andere invasive gebietsfremde Arten erhebliche wirtschaftliche Kosten verursachen. Sie besiedelt und verstopft Trinkwasser- und Kühlwasserleitungen und verursacht Schäden in Millionenhöhe. Ihre schnelle Fortpflanzungsfähigkeit führt zu ökologischen Veränderungen in den Seen und beeinträchtigt die Berufsfischerei.