Erstellt die Kantonspolizei einen Rapport, in dem Sie erwähnt sind, können Sie eine Kopie davon beantragen. Sobald die zuständige Behörde die Weitergabe genehmigt hat, wird Ihnen eine Kopie zugesandt. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig. Auch Versicherungsgesellschaften können eine Kopie beantragen, sofern sie im Namen des Kunden handeln (eine Vollmacht ist erforderlich).
Erforderliche Angaben
- Antragsteller (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, oder Firmennamen)
- Grund für den Antrag
- Umstände des Ereignisses (Datum, Uhrzeit und Ort)
- Beteiligte Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse)
- Fahrzeug (wenn beteiligt, Kontrollschildnummer)
- Zusätzliche Informationen (Referenznummer, andere, ...)
- Identitätsausweis (Kopie eines offiziellen Identitätsausweises des Antragstellers oder Vollmacht der betroffenen Person, wenn der Antrag von einer Drittperson gestellt wird).
Formular zum Ausfüllen
Einreichung des Antrags
Das datierte und unterschriebene Antragsformular, sowie die erforderlichen Anhänge sind gemäss Formular an die Kantonspolizei Freiburg zu adressieren. Wird nicht das offizielle Antragsformular verwendet, ist eine datierte und unterschriebene Anfrage, mit sämtlichen oben genannten Angaben und Beilagen, per Post an folgende Adresse zu senden.
Kantonspolizei FreiburgChemin de la Madeleine 31763 Granges-Paccot