Eröffnung von Strassenbaustellen / temporäre Signalisation
Bewilligungsverfahren
- Für jede Eröffnung einer Baustelle, die ganz oder teilweise die öffentliche Strasse beeinträchtigt und die Installation einer temporären Signalisation erfordert, muss bei der Kantonspolizei eine Bewilligung beantragt werden.
- Dieses Gesuch muss, ausser in dringenden Fällen, 20 Arbeitstage vor Eröffnung der Baustelle elektronisch mit dem vorhandenen Dokument (siehe Pkt. 3) übermittelt werden.
- Nach Erhalt und Prüfung des Gesuches stellt die Kantonspolizei eine Bewilligung für das Aufstellen einer temporären Signalisation aus, damit der Auftraggeber die Arbeiten ausführen kann. Das Ende der Arbeiten sowie eine Verlängerung müssen der Kantonspolizei gemeldet werden.
Hilfe und Leitfaden
- Eidgenössische und kantonale Rechtsgrundlagen, VSS-Normen /siehe MEMO)
- MEMO Baustellen (ab dem 1. April 2021)
- FAQ (Fragen können über die Mail-Adresse chantiers@fr.ch gestellt werden)
Documents
Wichtig : Bitte laden Sie das Dokument auf Ihren Computer herunter, bevor Sie es ausfüllen.
Nützliche Adresse:
Kantonspolizei
Verkehrspolizei
Chemin de la Madeleine 8
1763 Granges-Paccot
T +41 26 305 20 02
chantiers@fr.ch
Herausgegeben von
Kantonspolizei
Letzte Änderung : 08/04/2021