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Baustellen und Strasseninfrastrukturen

Lead

Er ist beauftragt für die Verordnung von temporären Verkehrseinschränkungen und für die Ausstellung von Bewilligungen für die Signalisation von Baustellen auf öffentlichen Strassen. Er ist auch für die Überwachung der korrekten Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen im ganzen Kanton zuständig.

Baustellenlampen
Vergrössern Baustellenlampen © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
Baustellenlampen

Eröffnung von Strassenbaustellen / temporäre Signalisation

Bewilligungsverfahren

  • Für jede Eröffnung einer Baustelle, die ganz oder teilweise die öffentliche Strasse beeinträchtigt und die Installation einer temporären Signalisation erfordert, muss bei der Kantonspolizei eine Bewilligung beantragt werden.
  • Dieses Gesuch muss, ausser in dringenden Fällen, 20 Arbeitstage vor Eröffnung der Baustelle elektronisch mit dem vorhandenen Dokument übermittelt werden.
  • Nach Erhalt und Prüfung des Gesuches stellt die Kantonspolizei eine Bewilligung für das Aufstellen einer temporären Signalisation aus, damit der Auftraggeber die Arbeiten ausführen kann. Das Ende der Arbeiten sowie eine Verlängerung müssen der Kantonspolizei gemeldet werden.

Hilfe und Leitfaden

  • Eidgenössische und kantonale Rechtsgrundlagen, VSS-Normen (MEMO)
  • Bei Fragen (uns kontaktieren)

Dokument

Bewilligungsgesuch für das Aufstellen einer temporären Signalisation (PDF, 2.2MB)

Kontakt

Kantonspolizei 
Verkehrspolizei 
Chemin de la Madeleine 8
1763 Granges-Paccot
+41 26 305 20 01

Uns kontaktieren

Hauptbild
Kantonspolizei - Baustellen
Baustellen © 2021 Kantonspolizei
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Kontaktinformation

Herausgegeben von Kantonspolizei

Letzte Änderung: 13.01.2025

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