Vernehmlassung zur Teilrevision der Gesetze über die Jagd, die Fischerei und den Naturschutz
In seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 hat der Staatsrat die Vernehmlassung zur Teilrevision der Gesetze über die Jagd, die Fischerei und den Naturschutz genehmigt. Die Vernehmlassung läuft bis zum 16. März 2026.
Veröffentlicht am 22. Dezember 2025 - 10h20
Der Vorentwurf zur Teilrevision der Gesetze über die Jagd, die Fischerei und den Naturschutz konkretisiert die Umsetzung von zwei Motionen, die vom Grossen Rat in den Jahren 2020 und 2022 angenommen wurden: "Anpassung des Jagdgesetzes an die StPO, insbesondere bezüglich der Zwangsmassnahmen" (Motion 2020-GC-210 ) und "Entwicklung einer Jagd- und Fischerei-App, die eine Verbesserung der aktuellen Situation ermöglicht" (Motion 2022-GC-201 ).
Ziel dieses Gesetzesentwurfs ist es, die kantonale Gesetzgebung mit der Strafprozessordnung (StPO) zu harmonisieren und die Verwaltungsinstrumente zu modernisieren. Weitere Neuheiten:
- Anpassung des kantonalen Gesetzes an die Bundesnormen bezüglich Schäden durch Wildtiere (Biber, Otter)
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Subventionierung von Schiessanlagen, die der Ausbildung von Jagdausübenden dienen, über den Fonds für das Wild
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Herausgegeben von Amt für Wald und Natur
Letzte Änderung: 22.12.2025 - 10h20