Grossraubtiere kehren in die Schweiz und den Kanton Freiburg zurück. Die Wiederbesiedlung unseres Kantons durch den Goldschakal ist schon seit mehreren Jahren im Gange. 2025 gab es jedoch keine Hinweise für seine Präsenz auf dem Kantonsgebiet.
Der Luchs, der inzwischen in allen Bezirken des Kantons präsent ist, befindet sich in einer Phase der Wiederbesiedlung des Mittellands. Um diese Dynamik besser zu verstehen, beteiligt sich das Amt für Wald und Natur (WNA) an einer Telemetriestudie in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), dem Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) und der Stiftung KORA. Ein mit einem Senderhalsband ausgestatteter Luchs riss dieses Jahr drei Damhirsche. Im März tötete er innerhalb von fünf Tagen zwei Damhirsche in zwei verschiedenen Zuchten im Sensebezirk. Beide Wildgehege waren mit angemessenen Schutzmassnahmen ausgestattet. Im November kam es zu einem dritten Fall in einer weiteren Zucht in der Region, in der diesmal keine angemessenen Schutzmassnahmen getroffen worden waren. Das schnelle Eingreifen des WNA mittels Vergrämung (Gummigeschosse) führte dazu, dass das Tier lernte, diese Zuchtbetriebe zu meiden, wodurch eine Verschärfung der Situation verhindert werden konnte. Fünf Luchse sind im Laufe des Jahres tot aufgefunden worden: Der erste, ein Jungluchs, verstarb aufgrund seines Gesundheitszustands im Februar; der zweite fiel im Oktober dem Strassenverkehr zum Opfer; der dritte wurde im selben Monat gewildert; der vierte wurde im November ebenfalls Opfer des Strassenverkehrs und der letzte wurde im Dezember Opfer eines Zugunglücks.
Die Anwesenheit des Wolfs im Kanton Freiburg wurde nicht nachgewiesen. Dem WNA wurden kürzlich mehrere Beobachtungen im Voralpengebiet von Drittpersonen gemeldet, aber bisher konnte keine davon von den Mitarbeitenden des Amts bestätigt werden. Untersuchungen sind im Gange. 2025 wurden im Übrigen keine Angriffe festgestellt.
Nach Inkrafttreten der neuen Bundesverordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) im Februar 2025 wurden mehrere wichtige Änderungen umgesetzt. So wurden eine bessere Definition der als angemessen erachteten Schutzmassnahmen eingeführt sowie verschiedene Kriterien für mögliche Regulierungsabschüsse festgelegt. Ausserdem werden nur Tiere entschädigt, die angegriffen wurden und die durch in der Verordnung festgelegte Massnahmen geschützt sind. Diese Tiere werden angerechnet für einen allfälligen Regulierungsabschuss. Die verschiedenen Abläufe sind klar definiert, und die Zusammenarbeit zwischen dem WNA und Grangeneuve bleibt weiterhin unabdingbar.
Dies ist die Bilanz der Koordinationsgruppe Grossraubtiere Freiburg für das Jahr 2025. Die Koordinationsgruppe setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Freiburger Schaf- und Ziegenzuchtverbands, des Freiburgischen Alpwirtschaftlichen Vereins, des Freiburger Jagdverbands, des WWF, des Freiburger Tourismusverbands, von Agri Freiburg, von ProNatura sowie der Dienststellen der Kantonsverwaltung.