Ab Sonntag, 1. März 2026, ist die Fischerei in den Flüssen sowie im Lessoc- und im Pérolles-See nach einer Winterpause zum Schutz der Forellenreproduktion wieder erlaubt. Aufgrund der interkantonalen Harmonisierung müssen sich die Fischerinnen und Fischer jedoch noch bis zum 16. März gedulden, bis sie in den Grenzgewässern mit dem Kanton Bern wieder fischen dürfen. Die Saison der Flussfischerei endet am 4. Oktober.
Was das Fischen in den Seen betrifft, so gilt für den Greyerzer- und den Schiffenensee während der Fortpflanzungszeit des Hechts eine Schonzeit, während der nicht gefischt werden darf. Die übrigen Seen im Kanton sowie der Broyekanal und die interkantonalen Seen Murten- und Neuenburgersee sind das ganze Jahr über für die Fischerei offen, allerdings müssen artspezifische Schonzeiten beachtet werden.
Im Rahmen des Programms zur Sanierung der Kantonsfinanzen (PSKF) hat der Staatsrat eine Erhöhung der Preise für Tagespatente beschlossen. Das Standard-Tagespatent kostet 30 Franken statt 17 Franken und im Grossen Kanal (Bibera) und Broyekanal 15 Franken statt 6. Der Preis für das Tagespatent für Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Kantone Freiburg und Waadt wird auf 45 Franken festgesetzt. Tages- und Wochenpatente sind über den virtuellen Schalter des Kantons Freiburg erhältlich.
Es sei daran erinnert, dass seit dem 1. Januar 2025 neue kantonale Vorschriften in Kraft sind, mit denen verschiedene wichtige Massnahmen eingeführt wurden. Sie dienen dazu, die Fischbestände besser zu schützen und eine tierfreundlichere Fischerei zu fördern. So wurde zum Beispiel das Mindestalter für den Erwerb eines Patents für Minderjährige auf 12 Jahre angehoben, für den Erwerb von Langzeitpatenten ist der Sachkundenachweis «SaNa» obligatorisch und die Verwendung lebender Köderfische ist verboten.